Kommentar zum Grundsteuer-Urteil Harte Nuss

Meinung | Karlsruhe · Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer ist richtig, da die verwendeten Einheitswerte veraltet sind. Bei der Reform kommt es nun darauf an, das Allgemeinwohl über Einzelinteressen zu stellen, sagt GA-Autorin Birgit Marschall.

 Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Grundsteuer für die 35 Millionen Grundstücke in Deutschland bis Ende 2024 neu berechnet werden.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Grundsteuer für die 35 Millionen Grundstücke in Deutschland bis Ende 2024 neu berechnet werden.

Foto: picture alliance / Oliver Berg/d

Der Gleichheitsgrundsatz unserer Verfassung muss auch gelten, wenn es um die Besteuerung von Grund und Boden geht. Das hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, und das ist gut so. Es darf nicht weiter sein, dass der Eigentümer einer Gründerzeitvilla in heute begehrter Lage genauso viel Grundsteuer zahlt wie der Eigentümer eines Hauses in weniger guter Lage, nur weil der Immobilienmarkt des Jahres 1964 ein anderer gewesen ist als der von 2018. Die westdeutsche Grundsteuer beruht auf veralteten Einheitswerten von 1964, die ostdeutsche sogar von 1935.

Das Verfassungsgericht hat dem Gesetzgeber bis Ende 2019 Zeit gegeben, diesen Zustand zu beenden und eine verfassungsfeste Reform auf den Weg zu bringen. Das ist für ein so komplexes Thema, das praktisch für jeden Haushalt bedeutsam ist, sei es als Immobilieneigentümer oder als Mieter, zwar nicht besonders viel Zeit, aber sie sollte ausreichend sein.

Finanzminister Scholz hat eine harte Nuss zu knacken. Er muss ausbaden, dass die Politik das heikle Thema jahrzehntelang ausgesessen hat. Daran war er auch persönlich als Hamburger Bürgermeister beteiligt. Zur praktischen Umsetzung der Reform hat das Gericht dem Staat wohlweislich angemessene fünf weitere Jahre bis Ende 2024 Zeit gegeben. Es sollte wohl gelingen, die 35 Millionen Grundstücke in Deutschland innerhalb von fünf Jahren neu einzustufen.

Viel spricht für eine pauschalisierte Bodensteuer

Es ist schlicht die normative Kraft des Faktischen, dass die Grundsteuer infolge dieses Urteils für viele Immobilien in solchen Lagen zunimmt, in denen es Wertsteigerungen gegeben hat. Sie wird umgekehrt in heute schlechteren Lagen sinken. Einerseits für eine gerechtere Grundsteuer zu sorgen, andererseits aber einzelne Haushalte nicht mehr zu belasten, wäre eine Quadratur des Kreises.

Wollte die Koalition Steuererhöhungen für jeden Einzelfall verhindern, könnte sie nur tief in die Bundeskasse greifen und den Kommunen, die auf diese zweitwichtigste Einnahmequelle dringend angewiesen sind, die Einnahmeausfälle ausgleichen. Auch das wäre ungerecht, weil dann andere Steuerzahler bluten müssten. Das Allgemeinwohl muss in diesem Fall über den Einzelinteressen stehen.

Wichtig wird auch sein, bei der Neubewertung der Grundstücke den Weg des geringsten bürokratischen Aufwands zu wählen. Viel spricht daher für eine pauschalisierte Bodensteuer, die sich nur am Grundstückswert bemisst.

Bleibt noch das nicht zu unterschätzende Mieterproblem: Ohne dass sie selbst etwas von der Wertsteigerung der Immobilien haben, werden sie in vielen Häusern künftig höhere Mieten zahlen müssen, weil Vermieter die höhere Grundsteuer auf sie umlegen können. Hier wird der Gesetzgeber soziale Lösungen finden müssen – und die Umlegbarkeit der Grundsteuer wohl begrenzen müssen.

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