Hartz-Gesetze Hartz I

Mit dem ersten "Hartz"-Gesetz wurden 2003 Personal-Service-Agenturen (PSA) eingerichtet, die Arbeitslose befristet an Unternehmen verleihen.

Für Leiharbeiter wurden Schutzbestimmungen gelockert, zugleich aber wurde per Gleichstellungsgrundsatz verankert, dass sie zu denselben Bedingungen zu beschäftigten sind wie die Stammbelegschaft. Eingeführt wurde die frühzeitige Meldepflicht bei drohender Arbeitslosigkeit sowie Bildungsgutscheine zur beruflichen Weiterbildung.

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