Hartz-Gesetze Hartz IV

Durch das vierte "Hartz"-Gesetz wurden zum 1. Januar 2005 Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II (ALG II) zusammengeführt.

Das ALG II beträgt in Westdeutschland für einen Alleinstehenden 374 Euro im Monat. Peter Hartz hatte selbst an 511 Euro als Regelsatz gedacht, sich damit aber nicht durchsetzen können. Die Details dieser Regelungen wurden in den Folgejahren mehrfach geändert, sowohl was das Verfahren als auch was die Leistungshöhe und Leistungsdauer angeht.

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