Videoüberwachung Innenminister vermisst Rechtsgrundlage

DÜSSELDORF · Das NRW-Innenministerium sieht keine Rechtsgrundlage für die in Meschede geplante Videoüberwachung in Teilen der Innenstadt.

Im Innenausschuss des Landtags verwies Innenminister Ralf Jäger (SPD) auf die Zuständigkeit des Landesdatenschutzbeauftragten. Aus dessen Sicht dürfen Kommunen keine öffentlichen Plätze mit Videokameras überwachen, weil das Ordnungsrecht dies nicht vorsieht.

Die Stadtverwaltung in Meschede will trotz der Bedenken der Datenschützer ab 2014 Teile der sanierten Innenstadt vor Sprayern und Schmierereien schützen. Die Kommune pocht auf ihr Hausrecht, das sie auf eigenen Flächen ausüben will. Danach seien "Beobachtung und Speicherung von öffentlich zugänglichen Bereichen mit entsprechenden Anlagen möglich", teilte die Stadt mit. Daten sollen 48 Stunden gespeichert werden. Der Innenausschuss will sich in seiner nächsten Sitzung mit der Videoüberwachung in Kommunen befassen.

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