Kommentar zum Urteil über Islamverbände Klares Signal

Meinung · Durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts ist ein zu großer Einfluss der beiden Islamverbände ausgeschlossen. Zugleich stärkt die Entscheidung kleinere Verbände, meint unsere Autorin.

 Islamischen Religionsunterricht soll es an Schulen in NRW trotz des Urteils weiterhin geben.

Islamischen Religionsunterricht soll es an Schulen in NRW trotz des Urteils weiterhin geben.

Foto: picture alliance / Frank Rumpenh

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat ein eindeutiges Urteil gefällt. Der Zentralrat der Muslime und der Islamrat sind demzufolge keine Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes. Damit steht ihnen auch nicht das Recht zu, islamischen Religionsunterricht allein nach ihren Vorstellungen in Nordrhein-Westfalens Schulen durchzusetzen. Schon die Satzung dieser beiden Dachverbände erfülle nicht die dafür notwendigen Kriterien, führte der Vorsitzende Richter aus.

Der islamische Religionsunterricht in NRW kann nun bis auf Weiteres nach dem Beiratsmodell fortgeführt werden; ein zu großer Einfluss einzelner Verbände auf den Religionsunterricht ist damit ausgeschlossen. Das ist eine gute Nachricht, auch für die rund 350 000 Schüler islamischen Glaubens im Land. Damit bleibt erst einmal alles beim Alten: Auch jetzt entscheiden die Vertreter der beiden Islamverbände in dem aktuellen achtköpfigen Beirat beim Schulministerium mit. Sie haben eine beratende und durchaus einflussreiche Funktion. Eine alleinige Gestaltungsmacht haben sie aber nicht, das Land hat die Hoheit.

Das Urteil ist ein klares gesamtgesellschaftliches Signal, dass Teile des organisierten Islams bisher nicht die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Das schwächt einerseits die Möglichkeiten gesellschaftlicher Teilhabe dieser Verbände auch auf anderen Gebieten, etwa in Rundfunkräten oder karitativen Einrichtungen. Andererseits stärkt das Urteil modernere, kleinere islamische Organisationen, die sich von diesen beiden Verbänden nicht repräsentiert sehen.

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