Kommission zieht Bilanz der Anti-Terror-Gesetze in Deutschland

Berlin · Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) fordern gemeinsam eine stärkere Rolle des Generalbundesanwalts bei der Terrorismus-Bekämpfung.

 Bundesinnenminister Friedrich und Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger präsentieren den Abschlussbericht der Regierungskommission zur Überprüfung der Sicherheitsgesetzgebung in Deutschland. Foto: Rainer Jensen

Bundesinnenminister Friedrich und Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger präsentieren den Abschlussbericht der Regierungskommission zur Überprüfung der Sicherheitsgesetzgebung in Deutschland. Foto: Rainer Jensen

Foto: DPA

Sie folgen damit einer Empfehlung der von der Bundesregierung eingesetzten Expertenkommission zur Überprüfung der Sicherheitsgesetzgebung in Deutschland, die am Mittwoch ihren Abschlussbericht vorgelegt hat. In vielen Punkten vertreten die Experten aber unterschiedliche Meinungen - wie auch die beiden Minister.

Zwölf Jahre nach den Anschlägen vom 11. September 2001 zog die Regierungskommission erstmals Bilanz der seither beschlossenen Anti-Terror-Gesetze in Deutschland. Die Experten empfehlen mehrheitlich eine strengere Kontrolle der Sicherheitsbehörden. Zudem müssten die Befugnisse besser abgegrenzt werden. Die Justizministerin hatte die Kommission durchgesetzt, nachdem die Anti-Terror-Gesetze um weitere vier Jahre verlängert worden waren.

Friedrich sagte, es gehe nicht darum, den Ländern Kompetenzen wegzunehmen. Aber der Generalbundesanwalt müsse in der Lage sein, frühzeitig Ermittlungen zusammenzuführen. Der Forderung nach Auflösung des Militärischen Abschirmdienstes MAD wollte sich Friedrich erwartungsgemäß nicht anschließen. Insgesamt gebe es aber eine "Fülle von Gemeinsamkeiten", sagte Friedrich.

Die Justizministerin forderte auf der Basis des Berichts eine stärkere parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste und auch des Bundeskriminalamts (BKA), soweit es um dessen nachrichtendienstliche Tätigkeit gehe. Der Einsatz von V-Leuten müsse bundesgesetzlich geregelt werden. Durch eine stärkere Rolle des Bundesdatenschutzbeauftragten müsse mehr Transparenz geschaffen werden. Notwendig sei eine gesetzliche Grundlage für die Arbeit des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums GTAZ und ähnlicher Behörden, sagte Leutheusser-Schnarrenberger.

SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann nannte den Kommissionsbericht eine "Alibi-Veranstaltung". Sie solle lediglich die gegenseitige Blockade der Koalitionspartner in der Sicherheitspolitik verdecken. Für die Linke sagte die Abgeordnete Ulla Jelpke, der Bericht sei unzureichend. "Nötig gewesen wäre eine klare Absage an die freiheitsfeindliche Tendenz der sogenannten Sicherheitspolitik".

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) nannte Eingriffe in die Sicherheitsarchitektur überflüssig. Der Bericht der Kommission komme zu falschen Schlussfolgerungen, meinte der Vize-Vorsitzende der DPoLG, Hermann Benker.

Die Kommission war im Januar von Friedrich und Leutheusser- Schnarrenberger eingesetzt worden. Jede Seite hatte eine Reihe von Experten benannt, darunter das Justizministerium den FDP-Justizpolitiker Burkhardt Hirsch und das Innenministerium die frühere Generalbundesanwältin Monika Harms. In dem mehr als 300 Seiten dicken Abschlussbericht werden immer wieder abweichende Meinungen formuliert.

Aus Sorge vor Terroranschlägen waren nach 2001 auch in Deutschland mehr als zwei Dutzend Gesetze verschärft worden. Zudem bekamen BKA und Verfassungsschutz erheblich mehr Befugnisse. In Berlin wurde das GTAZ eingerichtet, dem 40 verschiedene Behörden angeschlossen sind. Kritiker sehen darin eine massive Aushöhlung von Bürgerrechten.

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