Leichterer Zugang zu spektakulären Prozessen Kutschaty für Videos aus dem Gerichtssaal

DÜSSELDORF · Steuerprozess gegen Uli Hoeneß, NSU-Verfahren, die noch ausstehende gerichtliche Aufarbeitung der Love-Parade-Katastrophe - überall ist das Interesse riesig. NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) will Journalisten und interessierten Bürgern den Zugang zu spektakulären Gerichtsprozessen erleichtern.

Bei der Justizministerkonferenz auf Rügen (25. bis 26. Juni) will sich der SPD-Politiker dafür einsetzen, das Verbot von Videoübertragungen aus Gerichtsverhandlungen zu lockern.

Eine Gesetzesänderung solle Richtern die Möglichkeit geben, bei großem Zuschauerinteresse eine Videoübertragung in einen Nachbarraum zu gestatten. Zuletzt hatte es in den Verfahren um die Steueraffäre von Uli Hoeneß und im NSU-Prozess in München heftige Auseinandersetzungen um zu wenige Presse- und Zuschauerplätze gegeben.

"Immer wieder erleben wir, dass die Bürger das Bedürfnis haben, bei bewegenden Prozessen persönlich dabei zu sein. Warum schicken wir in diesen großen Prozessen Menschen weg, die sehen wollen, wie die Justiz arbeitet?", fragt Kutschaty. Dabei könne die Teilhabe an Gerichtsprozessen das Vertrauen der Bürger in die Rechtsprechung stärken.

"Warum verknappen wir dennoch weiter künstlich unser höchstes Gut, nämlich die Wahrheitsfindung vor Gericht?" Die bestehende gesetzliche Regelung sei 50 Jahre alt. Seitdem habe sich nicht nur die Medienlandschaft komplett verändert. Auch das Interesse der Bürger an Prozessen übersteige oft die Zahl der Plätze in den Gerichtssälen.

Das Duisburger Landgericht hat daraus bereits Konsequenzen gezogen: Sollte die Anklage im Love-Parade-Prozess zugelassen werden, wird der Strafprozess auf dem Düsseldorfer Messegelände verhandelt, um das riesige öffentliche Interesse zu befriedigen.

Eine Gesetzesänderung solle keinen Zwang zur Video-Übertragung in weitere Räume schaffen, sondern eine entsprechende Anordnung des Richters ermöglichen, betonte Kutschaty. Bislang ist eine solche Übertragung in Deutschland nur bei Verfassungsgerichtsverfahren erlaubt.

"Natürlich sollen die sitzungsleitenden Anordnungen des Gerichts auch im Nachbarsaal gelten", unterstrich Kutschaty. Dies könnten Wachtmeister gewährleisten. "Die Kameraeinstellung soll natürlich starr sein. Der Blickwinkel sollte dem aus dem Zuschauerraum entsprechen." Kosten würden praktisch keine entstehen, argumentierte Kutschaty. Sein Vorstoß umfasst allerdings nicht die Möglichkeit der TV-Übertragung aus dem Nachbarraum.

Die Justizministerkonferenz wird sich am 25. Juni mit der bestehenden gesetzlichen Regelung auseinandersetzen. Immer wieder wird gefordert, das strenge Verbot der Übertragung aus dem Gerichtssaal zu lockern.

2001 hätten drei Richter des Bundesverfassungsgerichts bereits die Auffassung vertreten, dass dieses Verbot sogar verfassungswidrig sei, berichtete Kutschaty. "Fünf Richter stimmten damals noch für die Verfassungsmäßigkeit der bestehenden Regelung, machten aber zugleich deutlich, dass der Gesetzgeber diese ändern könnte." Die Politik konnte sich bislang noch nicht auf eine Modernisierung der Vorschrift einigen. dpa

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort