Lieber tot statt Knast: Häftling erkämpft Recht auf Sterbehilfe

Brüssel · Nach 30 Jahren im Gefängnis hat ein zu lebenslanger Haft verurteilter Sexualtäter in Belgien das Recht auf Sterbehilfe durchgesetzt. Der Fall bestärkt auch andere Langzeit-Gefangene in ihrem Verlangen nach dem Tod.

Es gebe mittlerweile entsprechende Anträge von 15 Strafgefangenen, bestätigte der Vorsitzende der Ärztekommission für Sterbehilfe, Professor Wim Distelmans vom Universitätskrankenhaus Brüssel, der Zeitung "De Standaard".

Am Montag hatte ein Berufungsgericht in Brüssel dem Antrag des 50 Jahre alten Sexualtäters zugestimmt, seinem Leben nach 30 Jahren Haft ein Ende zu setzen. "Er hat sich das sehr gut überlegt, er kann so nicht mehr weiterleben", sagte sein Anwalt Jos Vander Velpen in Antwerpen der Nachrichtenagentur dpa.

Der Mann war im Alter von 20 Jahren wegen Vergewaltigung einer 19-Jährigen verurteilt worden. Vor dem Antrag auf Sterbehilfe hatte er vergeblich versucht, zur Behandlung in ein niederländisches Gefängnis verlegt zu werden.

In Belgien ist seit 2002 die Sterbehilfe erlaubt, seit Anfang dieses Jahres auch für Kinder. Im vergangenen Jahr wurden rund 1400 Menschen auf eigenen Wunsch getötet. Sein Mandant habe bereits vor vier Jahren erstmals den Antrag auf Sterbehilfe gestellt, sagte Vander Velpen. Drei Ärzte hätten, wie es das Gesetz vorschreibt, ihr Einverständnis gegeben.

"Er hat seine Entscheidung mit vollem Bewusstsein getroffen, er ist sehr intelligent", sagte der Anwalt. Er habe auch mit seiner Familie über den Wunsch nach dem Tod diskutiert: "Es gibt viel Verständnis für ihn."

Der Gefangene habe mehrfach beantragt, in eine niederländische Strafanstalt verlegt zu werden, wo er wegen eines psychischen Leidens behandelt werden könne. Anderenfalls wolle er sterben. "Wir haben niemals eine klare Antwort bekommen", sagte der Anwalt. Schließlich sei der Transfer in die Niederlande abgelehnt worden. Deshalb habe man vor Gericht die Sterbehilfe durchgesetzt.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte das Vorgehen der belgischen Behörden. "Der Fall des belgischen Strafgefangenen zeigt auch was passiert, wenn der Staat kein Therapie-Angebot bereit hält. Dann wird nicht die Hilfe zum Leben, sondern der Weg in den Tod organisiert", heißt es in einer am Dienstag in Berlin veröffentlichten Erklärung.

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