Landespolitik Mehr Transparenz für den Geheimdienst

Düsseldorf · NRW verschärft die Regeln für den Einsatz von V-Leuten beim Verfassungsschutz. Gleichzeitig soll durch die verstärkte Beobachtung von Extremisten im Internet die Zahl der "Spitzel" verringert werden.

 Klare Regeln für V-Leute: Innenminister Ralf Jäger.

Klare Regeln für V-Leute: Innenminister Ralf Jäger.

Foto: dpa

Mit einer Neuausrichtung des Verfassungsschutzes zieht Nordrhein-Westfalen Konsequenzen aus den nach der Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) und den Pannen im NPD-Verbotsverfahren offenbar gewordenen Defiziten der Sicherheitsbehörden.

Der Düsseldorfer Innenminister Ralf Jäger (SPD) stellte gestern klar, dass der Verfassungsschutz auch künftig als Frühwarnsystem auf Vertrauenspersonen (V-Leute) angewiesen ist. Als erstes Bundesland regelt NRW aber per Gesetz künftig deren Einsatz: danach dürfen V-Leute keine erheblichen Straftaten begangen haben, keinen Einfluss auf die beobachtete Gruppe nehmen und nicht ausschließlich von Zahlungen der Sicherheitsbehörden abhängig sein.

Außerdem muss jede Verpflichtung eines V-Mannes vom Leiter des Verfassungsschutzes genehmigt werden. Jeder Einzelfall muss zudem auf Verhältnismäßigkeit geprüft werden. Die Zahl seiner V-Leute ist geheim. "Etwa ein bis zwei Prozent unserer 45.000 Polizisten", verriet Jäger lediglich. Künftig soll sich der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz mit seinen 338 Mitarbeitern gezielt auf gewaltbereite Salafisten, Neonazis und Linksextremisten konzentrieren.

Der im Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf sieht mehr Transparenz vor, um das Vertrauen der Bürger in den Verfassungsschutz wieder zu stärken. Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) im Landtag wird künftig in jeder Sitzung über operative Aktionen von Bedeutung informiert. Die FDP forderte einen Bürgeranwalt, der in dem Gremium die Interessen der Überwachten vertritt. Diese Rolle könnte der Datenschutzbeauftragte ausfüllen, schlug Fraktionschef Christian Lindner vor.

Jäger will darüber hinaus die Aussteigerprogramme für Extremisten ausbauen. Nach dem Verbot rechtsextremer Kameradschaften in Aachen, Dortmund, Köln und Hamm hat sich die Zahl der Ausstiegswilligen verdoppelt - bisher sind 130 Personen ausgestiegen.

Im Gesetz untersagt NRW ausdrücklich die Wohnraumüberwachung von Verdächtigen - allerdings wurde auch bisher nicht überwacht. Dagegen wird die Beobachtung in geschlossenen Chats und Foren im Internet verstärkt. "Skeptikern sage ich hierzu deutlich: Ein Verfassungsschutz, der alles können soll, aber nichts darf, funktioniert nicht", betonte Jäger. Der Schutz des Kernbereichs privater Lebensführung bleibe aber, wie vom Bundesverfassungsgericht verlangt, unangetastet.

CDU-Innenexperte Peter Biesenbach kritisierte die NRW-Pläne, weil damit die NSU-Morde nicht hätten verhindert werden können. Nötig sei vielmehr eine bessere Vernetzung der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern. Die Grünen-Abgeordnete Verena Schäffer warnte, dass das Versagen der Sicherheitsbehörden nach den NSU-Morden zu einem enormen Vertrauensverlust der Verfassungsschützer geführt habe. Das Gesetz sorge für mehr Transparenz und Kontrolle.

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