Terrorhelfer-Prozess in Koblenz Mehrjährige Haftstrafe für Hussam S.

Koblenz · In Internet-Foren warb Hussam S. für Terrororganisationen wie Al-Kaida. Zweimal verlinkte er ein Video, dass die grausame Enthauptung eines US-Amerikaners im Irak zeigt. Dafür wurde er nun zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt.

 Hussam S. versteckt sein Gesicht hinter einer Zeitung. Neben ihm steht sein Anwalt.

Hussam S. versteckt sein Gesicht hinter einer Zeitung. Neben ihm steht sein Anwalt.

Foto: dpa

Weil er im Internet für Terrorgruppen warb und ein Enthauptungsvideo verlinkte, ist der Angeklagte im neu aufgelegten Koblenzer Terrorhelfer-Prozess zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Hussam S. habe in 39 Fällen im Netz für Terrororganisation geworben und sei dabei ein gefährlicher Internet-Aktivist gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Herrmann Summa am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht (OLG).

Im Vergleich zum ersten Verfahren wurde die Strafe gegen den mittlerweile 27-Jährigen um ein Jahr und acht Monate reduziert. Die Bundesanwaltschaft hatte eine Gesamtstrafe von vier Jahren und drei Monaten gefordert, die Verteidigung zwei Jahre und zehn Monate. Der in Syrien geborene Hussam S. war im März 2012 vor dem OLG zu fünf Jahren Haft verurteilt worden wegen des Werbens für Terrororganisationen im Internet in 44 Fällen zwischen 2007 und 2009 sowie wegen Unterstützung in zwei Fällen.

Als Unterstützungsfälle hatte das OLG damals die Links zu dem Enthauptungsvideo gewertet. Der Bundesgerichtshof (BGH) war dieser Auffassung nicht gefolgt und hatte das Urteil teilweise aufgehoben. Daher musste das OLG neu über das Gesamtstrafmaß entscheiden. Das Video zeigt die Enthauptung eines US-Amerikaners 2004 im Irak durch "Al-Kaida im Zweistromland", mutmaßlich durch den Anführer Abu Mussab al-Sarkawi.

Mit den Links habe sich Hussam S. der Verbreitung oder des Zugänglichmachens einer Gewaltdarstellung schuldig gemacht, in einem Fall habe er damit auch eine Straftat gebilligt. "Das Video ist ein Dokument der Grausamkeit und Menschenverachtung", sagte der Vorsitzende Richter Summa. Hussam S. sei zumindest zum Tatzeitpunkt ein Bewunderer Al-Sarkawis gewesen. Zudem habe er über einen recht langen Zeitraum im Netz für Terrorgruppen geworben.

Aus einem Mitläufer sei ein Mitgestalter, dann auch ein Alleingestalter geworden. Oberstaatsanwalt Markus Dienst von der Bundesanwaltschaft sagte, das Urteil zeige, dass es sich nicht um Bagatelldelikte handele. In seinem Plädoyer betonte er, das verlinkte Video beeinträchtige das Sicherheitsgefühl von Menschen in Deutschland: "Das Video ist auch geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören."

Verteidiger Clanget zeigte sich zufrieden mit dem reduzierten Strafmaß. Dies gebe seinem Mandanten die Chance, seine Fehler aus der Vergangenheit auszumerzen. Hussam S., der bereits rund zwei Jahre und acht Monate in Untersuchungshaft saß, ergriff am letzten Verhandlungstag auch selbst das Wort. "Ich würde das natürlich nicht wieder tun", sagte er mit Blick auf die Videolinks. Eine dschihadistische Gesinnung habe er nicht und auch keine Probleme mit anderen Religionen.

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