Mieter muss nicht für Schäden durch Stehpinkeln aufkommen

Düsseldorf · Im Streit um Stehpinkel-Schäden hat ein Düsseldorfer Mieter vor dem Landgericht gegen seine Vermieterin gewonnen.

 Mieter müssen nicht für Schäden durch das Urinieren im Stehen aufkommen. Foto: Martin Gerten

Mieter müssen nicht für Schäden durch das Urinieren im Stehen aufkommen. Foto: Martin Gerten

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Vermieter müssen in ihren Wohnungen mit Stehpinklern rechnen, Mieter aber nicht mit dafür ungeeigneten Böden, begründete das Gericht die Entscheidung (Az.: 12 S 13/15).

Die Vermieterin hatte von der Mietkaution knapp 2000 Euro einbehalten, weil in einer Wohnung die Marmorböden in Bad und Gäste-WC durch Urinspritzer stumpf und fleckig geworden waren. Sie hätte vom Mieter nur dann Schadenersatz verlangen können, wenn sie zuvor auf die besondere Empfindlichkeit des Bodens hingewiesen hätte, befand das Gericht.

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