Mieterin hetzt gegen Vermieter: Fristlose Kündigung rechtens

München · Wegen ihrer Hetzkampagne gegen den Vermieter hat eine Münchnerin zurecht ihre Wohnung verloren. Die Frau hatte im Streit um eine Nebenkostenabrechnung behauptet, der Vermieter sei geldgierig und würde die Mieter "abzocken".

 Wer Hetzkampagnen gegen seinen Vermieter startet, muss mit einer Kündigung der Wohnung rechnen. Foto: Andrea Warnecke

Wer Hetzkampagnen gegen seinen Vermieter startet, muss mit einer Kündigung der Wohnung rechnen. Foto: Andrea Warnecke

Foto: DPA

Damit wollte sie ihre Nachbarn gegen den Hauseigentümer aufstacheln. Dieses Verhalten rechtfertige die sofortige Kündigung, entschied das Amtsgericht München (Az.: 412 C 29251/14).

Nach Ansicht des Gerichts sind die Anschuldigungen der Mieterin so weitgehend, dass dem Vermieter das Mietverhältnis nicht mehr zugemutet werden kann. Die anderen Mieter bestätigten in dem Prozess, dass die Frau die Beleidigungen in die Welt gesetzt hat. Der Eigentümer hingegen habe seine Mieterin nicht provoziert oder sich falsch verhalten, betonte der Richter. Er gab der Mieterin fünf Wochen Zeit, um ihre Wohnung zu räumen.

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