Widerstand garantiert Nach langem Ringen steht das Steuerabkommen mit der Schweiz

BERLIN · Nach dem jetzt geschlossenen deutsch-schweizerischen Steuerabkommen, das am 1. Januar 2013 in Kraft treten sollen, sollen Bundesbürger ihr bei Schweizer Banken gebunkertes und nicht versteuertes Altvermögen mit bis zu maximal 41 Prozent versteuern, mindestens jedoch mit einem Steuersatz von 21 Prozent.

Sie haben noch einmal nachverhandelt. "Auf allen Ebenen", Ministerebene inklusive. Am Ende trockneten in Bern zwei Unterschriften auf dem Papier des Ergänzungsprotokolls zum Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland: Staatssekretär Michael Ambühl für die Eidgenossen sowie der deutsche Botschafter in der Schweiz und in Liechtenstein, Peter Gottwald, signierten mit Prokura, worüber sich die Regierungen in Bern und Berlin nach zähem, langem Ringen endlich handelseinig geworden waren.

In einem früheren Stand der Verhandlungen war vorgesehen, die bislang nicht versteuerten Altvermögen von Deutschen in der Schweiz zwischen mindestens 19 Prozent und maximal 34 Prozent nachzuversteuern. Zudem einigten sich Deutschland und die Schweiz bei ihren Gesprächen darauf, die Zahl möglicher Anfragen nach Steuerflüchtlingen von maximal 999 auf maximal 1 300 innerhalb von zwei Jahren zu erhöhen.

Außerdem werden nach Inkrafttreten des Abkommens auch Erbschaften erfasst. Danach müssen Deutsche, die Schwarzgeldkonten in der Schweiz erben, entweder pauschal einen Steuerabschlag von 50 Prozent hinnehmen oder ihre Erbschaft den deutschen Steuerbehörden offenlegen und danach versteuern. Eine weitere Regelung: Mit dem geplanten Inkrafttreten des Abkommens am 1. Januar 2013 sollten deutsche Steuerbürger ihr (Schwarzgeld-)Vermögen nicht mehr ohne Meldung aus der Schweiz in Drittstaaten verlagern können.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) nannte das Abkommen eine "ausgewogene Lösung". Damit habe die Bundesregierung endlich ein Rechtsinstrument, "für die Vergangenheit und für die Zukunft" nicht versteuertes Vermögen von Deutschen in der Schweiz zu besteuern.

Dies seien Steuereinnahmen, die ohne das jetzt geschlossene Abkommen "laufend verjähren" würden. "So wird Gerechtigkeit hergestellt - eine Gleichbehandlung deutscher Steuerpflichtiger, egal, ob sie ihr Vermögen in der Schweiz oder in Deutschland haben." Seine Schweizer Ressortkollegin Eveline Widmer-Schlupf, mit der Schäuble bis zuletzt um Details gerungen hatte, machte deutlich: Mehr gebe es nicht. Bern sei Berlin weit entgegengekommen. Aber: "Man kann nicht einfach nichts machen."

In Deutschland wird nun spannend, wie sich die Opposition im Bundestag wie auch die SPD- und Grün-geführten Bundesländer im Bundesrat verhalten werden. Schäuble ist auf die Zustimmung von Rot-Grün im Bundesrat angewiesen. SPD-Chef Sigmar Gabriel kündigte den Widerstand der SPD in Bundestag und Bundesrat an.

Auf erwartete Steuermehreinnahmen von zehn Milliarden Euro werde Schäuble wohl bis auf Weiteres verzichten müssen. Gabriel wie auch der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) stören sich unter anderem daran, dass "Straftäter" und "Verbrecher" (Walter-Borjans) wie geplant erst 2013 zur Kasse gebeten werden und sie bis dahin ihr in der Schweiz gebunkertes Schwarzgeld in andere Länder schaffen können.

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