Nahles hebt Paternoster-Verbot auf

Berlin · Nach heftigen Protesten kippt die Bundesregierung das Paternoster-Verbot. Eine entsprechende Änderung der Betriebssicherheitsverordnung passierte das Bundeskabinett.

 Gegen Ende des 19. Jahrhunderts galt der Paternoster (auch als "Beamtenbagger" bekannt) als Revolution in der Aufzugtechnik. Foto: Wolfram Kastl/Archiv

Gegen Ende des 19. Jahrhunderts galt der Paternoster (auch als "Beamtenbagger" bekannt) als Revolution in der Aufzugtechnik. Foto: Wolfram Kastl/Archiv

Foto: DPA

Betreiber werden nun verpflichtet, auf die Gefahren dieser historischen Aufzüge hinzuweisen. Benutzer sollen etwa mit Schildern angehalten werden, sich so zu verhalten, dass nichts passiert. Besonders sollen keine Lasten in einem Paternoster transportiert werden.

Am 1. Juni war eine Neufassung der Verordnung in Kraft getreten, nach der die sogenannten Personenumlaufaufzüge nur noch eingeschränkt benutzt werden dürfen. Beschäftigte etwa in einem Bürohaus müssen seither vom Arbeitgeber in die Benutzung eingewiesen werden. Für Besucher sollten die Aufzüge demnach nicht mehr zugänglich sein.

Seit einigen Jahren gibt es auch seitens der Länder Vorstöße für Einschränkungen von Paternostern, weil es immer wieder zu teils schweren Unfällen kommt. So klemmte sich in Frankfurt/Main eine Frau die Beine ein, in Oberhausen drückte eine Kabine vor Jahren einen kleinen Jungen in den Schacht. Als das Paternoster-Verbot nun bekanntgeworden war, gab es aber heftige Proteste dagegen. In Unternehmen und Verwaltungsgebäuden gibt es noch rund 250 Umlaufaufzüge.

Die neue Verordnung bedarf dann auch noch der Zustimmung des Bundesrates. Weil die Länder an der Neuregelung beteiligt waren, gilt dies als sicher.

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