Kommentar zum zweiten Raser-Urteil Neujustierung im Raser-Fall durch Kölner Landgericht

Meinung | Köln · Die Raser-Urteile von Köln und Berlin zeigen, dass sich die Justiz in diesen Fällen schwer tut. Mindestens genauso wichtig wie eine rechtliche Klärung ist die Verhinderung von Raserunfällen, sagt GA-Chefredakteur Helge Matthiesen.

Das Urteil von Donnerstag ist besser als das erste, denn es lässt die beiden Angeklagten nicht einfach so aus dem Gerichtssaal gehen. Ob es angemessen ist? Die Angehörigen der getöteten Studentin werden sich vielleicht etwas besser wahrgenommen fühlen als im ersten Anlauf. Ansonsten ist das Feld noch etwas unübersichtlich. Es ist in kurzer Zeit das zweite Mal, dass ein höheres Gericht ein Urteil in Sachen mutwilligen Rasens mit Todesfolge kassierte. Im Kölner Fall war das Urteil zu milde. Im anderen Fall war es zu hart. Zwei Berliner Raser waren wegen Mord verurteilt worden.

Die Justiz tut sich erkennbar schwer mit einem Tatbestand, den es schon lange gibt, der aber lange Jahre eher wenig öffentliche Beachtung fand. Erst die spektakulären Todesfälle von Köln und Berlin änderten das. Die Gerichte sind dabei, mit Urteilen ihr Instrumentarium zu schärfen und die juristische Bewertung zu vereinheitlichen. Eine gesetzliche Klarstellung von 2017 hilft dabei.

Damit entsteht eine Grundlage, wenn es um die gerichtliche Nachbearbeitung solcher Rennen geht. Mindestens so wichtig ist jedoch, die Taten zu verhindern. Die Polizei kümmert sich seit geraumer Zeit intensiv um die entsprechenden Szenen meist junger Autonarren in Köln, Hamburg oder Berlin. Eine schwierige Arbeit mit einer noch schwierigeren Klientel. Experten sagen, die Höchststrafe für die meist jungen Männer aus der Raserszene ist noch vor Geldstrafen oder Haft der Verlust des Autos oder des Führerscheins. Sanktionen müssen an dieser Stelle ansetzen, am besten bevor es Todesopfer gibt.

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