Hochschulen NRW bietet ab 2014 Teilzeit-Studium

DÜSSELDORF · Das Land Nordrhein-Westfalen nimmt die Hochschulen vom Wintersemester an 2014/15 wieder an die kurze Leine. Das rot-grüne Kabinett hat den Entwurf eines "Landeszukunftsgesetzes" verabschiedet, der das Fächerangebot der Hochschulen regional steuern soll und die Selbstständigkeit der Hochschulen beschränkt.

Gleichzeitig sieht der Entwurf die Festsetzung einer Frauenquote von 40 Prozent in Führungsgremien sowie die Einführung eines "echten" Teilzeit-Studiums vor.

Mit dem "echten Teilzeit-Studium" betritt NRW Neuland. Die Hochschulen müssen künftig prüfen, ob Studiengänge für ein Studium in Teilzeit geeignet sind. Das Teilzeit-Studium soll die gleichen Anforderungen wie ein Vollzeitstudium erfüllen, kann aber auch in der doppelten Regelstudienzeit absolviert werden. Zur besseren Vereinbarung mit Familie und Beruf finden Lehrveranstaltungen und Labore beim Teilzeitstudium "eher" in den Abendstunden und an Wochenenden statt. Das Studium wird so organisiert, dass es generell oder arbeitsbegleitend wahrgenommen werden kann. Heute arbeiten 61 Prozent der Studenten neben dem Studium.

Wissenschaftsministerin Svenja Schulze (SPD) begründete die strategische Landesplanung damit, dass NRW einheitliche Standards, Fächervielfalt und das Angebot dualer Studiengänge landesweit regeln müsse. Angesichts der vier Milliarden Euro Hochschulförderung im Jahr verlangte Schulze mehr Transparenz der Hochschulen. Deshalb sollen alle Hochschulgremien künftig an wichtigen Entscheidungen wie der Wahl des Rektorats maßgeblich beteiligt sein.

Mit der Festlegung einer Frauenquote will NRW den mit weniger als 20 Prozent geringen Anteil junger Forscherinnen, Professorinnen und weiblicher Führungskräfte in Hochschulen erhöhen. Schulze plant ein "Kaskaden-Modell", wonach sich die Quote bei Professorinnen an dem "Angebot" der Frauen orientiert, die die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen. Künftig sollen möglichst 40 Prozent und mehr der Führungsplätze mit Frauen besetzt werden. Die Ministerin erinnerte daran, dass jeder zweite Studienabsolvent weiblich ist.

Außerdem will die rot-grüne Koalition Rahmenbedingungen schaffen, damit Studiengänge besser in der Regelzeit absolviert werden können. Dazu gehören im Einzelfall auch Maßnahmen zur Reduzierung der Stofffülle und Prüfungsdichte. Zudem soll:

  • Bei versäumten Prüfungen aus Krankheitsgründen künftig ein Hausarzt-Attest ausreichen. Das bisher erforderliche amtsärztliche Attest hatte die Amtsärzte stark belastet.
  • Anwesenheitspflichten bei Lehrveranstaltungen sind unzulässig. Ausnahmen gelten bei Exkursionen, Sprachkursen, Praktika und praktischen Übungen.
  • Um die Mitwirkungsrechte auf allen Ebenen der Hochschule zu verbessern, wählen der Senat und der Hochschulrat das Rektorat. Der Hochschulrat ist für die Aufsicht über die Wirtschaftsführung verantwortlich.

CDU-Hochschulexperte Stefan Berger warf SPD und Grünen vor, die Hochschulfreiheit in Nordrhein-Westfalen vollständig abzuschaffen. Der Referentenentwurf sei geprägt von "Regelungswut, Bürokratie und einem erheblichen Misstrauen gegenüber den Hochschulen".

FDP-Expertin Angela Freimuth sprach von der "Beerdigung der Hochschulfreiheit". Dagegen begrüßte die Grünen-Abgeordnete Ruth Seidl die größere Transparenz an Hochschulen.

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