Landesregierung reagiert auf Kritik NRW entschärft Entwicklungsplan

DÜSSELDORF · Die rot-grüne Landesregierung hat die geplanten strengen Auflagen im Landesentwicklungsplan (LEP) nach massiver Kritik von Betroffenen deutlich entschärft.

Die ökologische Handschrift des ersten Entwurfs wurde durch eher wirtschaftsfreundliche Regelungen ersetzt. Betriebe und Kommunen erhalten mehr Spielräume im Zukunftsplan.

Mit zahlreichen Ausnahmeregelungen hat sich Wirtschaftsminister Garrelt Duin (SPD) in wesentlichen Punkten gegen den strikten Kurs von Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) durchgesetzt. Der LEP setzt den rechtlichen Rahmen bis 2035 für neue Kraftwerke, Windräder, Stromtrassen und den Siedlungsverbrauch durch neue Wohn- und Gewerbegebiete. Der Chef der NRW-Staatskanzlei, Franz-Josef Lersch-Mense (SPD), glaubt, dass mit den Ausnahmen "Hürden überwunden und Bedenken ausgeräumt" sind. Häufig wurden rechtsverbindliche "Ziele" durch eher unverbindliche "Grundsätze" ersetzt.

Jeden Tag werden in NRW zehn Hektar Fläche mit Industriegebieten oder Wohnsiedlungen bebaut. Bis 2020 sollen täglich nur noch fünf Hektar verschwinden - langfristig soll der Flächenverbrauch durch die Nutzung von Brachflächen und gemeinsamen Bau- und Gewerbegebieten mehrerer Ortschaften möglichst ganz vermieden werden. Während aber im ersten Entwurf ein rechtlich bindendes "Fünf-Hektar-Ziel" ausgewiesen wurde, gilt jetzt nur noch ein Grundsatz, von dem mit Begründung abgewichen werden kann.

Darauf hat sich die rot-grüne Koalition verständigt:

  • Windkraft: Die Landesregierung will den Anteil der Windenergie an der Stromerzeugung von heute vier auf 15 Prozent im Jahr 2020 steigern. Es gibt aber keine bindenden Vorgaben mehr für regionale Planungsgebiete.
  • Stromtrassen: Im Streit um den Ausbau großer Hochspannungsleitungen legt der LEP einen Mindestabstand bei neuen Trassen von 400 Metern zur Wohnbebauung fest - bei einzelnen Wohnhäusern im Außenbereich von 200 Metern. Damit sollen Ängste der Anwohner vor Elektrosmog ausgeräumt werden. Hochspannungsleitungen von bis zu 110 000 Volt sollen möglichst als Erdkabel verlegt werden.
  • Kraftwerke: Der Neubau von Kohlekraftwerken wird durch den LEP nahezu unmöglich gemacht. Neue Braunkohlekraftwerke können nur noch ab einem Wirkungsgrad von 58 Prozent gebaut werden. Selbst moderne Anlagen schaffen das nicht.
  • Kiesabbau: Für den Abbau von Kies, Sand und Kalk wird es nun doch keine "Tabuzonen" geben. Die künftige Förderungsgenehmigung fällt allerdings in das Wasserrecht und damit in die Zuständigkeit von Umweltminister Johannes Remmel (Grüne), der dem Kiesabbau kritisch gegenüber steht.
  • Flughäfen: Der Ausbau der Flughäfen in NRW soll besser abgestimmt werden. Die zunächst geplante Regelung, dass einzelne Großflughäfen ein Veto-Recht gegen Pläne eines Konkurrenten haben, wurde gestrichen.
  • Gewerbe- und Wohngebiete: Die Erweiterung von Betrieben auf neuen Flächen bleibt möglich, auch wenn andere Brachflächen in der Gemeinde zur Verfügung stehen. Der Bedarf für jede Neuausweisung von Siedlungsraum muss allerdings letztlich von der Bezirksregierung geprüft und genehmigt werden.
  • Kleine Orte: Ortschaften mit weniger als 2000 Einwohnern dürfen sich nun doch weiterentwickeln und in Ausnahmefällen neue Siedlungsflächen ausweisen, wenn der Bedarf festgestellt wird.

Der Kabinettentwurf soll bis Ende 2015 von den Beteiligten beraten werden. Im Frühjahr soll der Landtag den Landesentwicklungsplan beschließen.

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