Nachtflug NRW klagt nicht gegen Bund

KÖLN/BONN · Wegen des Passagiernachtflugs am Flughafen Köln/Bonn wird es nicht zu einer Klage von Nordrhein-Westfalen gegen den Bund kommen. "Das Land kann gar nicht klagen", sagte Ministeriumssprecherin Angela Gareis. Denn es könne sich nicht über die bindende Entscheidung von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer hinwegsetzen.

 Vor der untergehenden Sonne landet ein Flugzeug auf dem Adenauer-Airport.

Vor der untergehenden Sonne landet ein Flugzeug auf dem Adenauer-Airport.

Foto: dpa

Der CSU-Politiker hatte Anfang September seinem Düsseldorfer Amtskollegen mitgeteilt, dass der Bund der "Einführung einer Betriebsbeschränkung für Passagierflüge in der Kernnacht" aus rechtlichen Gründen nicht zustimmen könne. Zuvor hatte die rot-grüne Landesregierung ein Nachtflugverbot für Passagierflüge von 0 Uhr bis 5 Uhr beschlossen, hatte aber erklärt, dafür die Zustimmung des Bundes einholen zu müssen.

Und die hat Ramsauer eben nicht erteilt. Was er auch nach Auffassung des Landes durfte. Denn laut Luftverkehrsgesetz könne der Bund auch gegen die Auffassung der Landesbehörde sein Weisungsrecht durchsetzen, heißt es aus dem NRW-Ministerium.

Der Klageweg sei dadurch verbaut. "Ein verwaltungsgerichtliches Verfahren gegen eine Weisung im Bundesauftragsverhältnis ist ausgeschlossen", heißt das in den Worten des Verkehrsministeriums. Deshalb könne NRW keinen Bund-Länder-Streit anzetteln.

Auch eine Normenkontrollklage will das Land nicht anstrengen. Das wäre nur möglich, wenn der Schallschutz nicht ausreichen würde, sagte die Ministeriumssprecherin. Der reiche aber "nach unseren Erkenntnissen aus", so Gareis. In dieser Hinsicht habe der Flughafen bisher 75 Millionen Euro für baulichen Schallschutz ausgegeben.

Und jetzt? Es würden "weitere rechtliche Möglichkeiten geprüft, um das Nachtflugverbot durchzusetzen", meinte die Sprecherin. Zudem liefen mit dem Flughafen und den Fluggesellschaften Gespräche darüber, wie man laute Flieger, auch Frachtflieger, mit höheren Gebühren belegen könne.

Die Bundesvereinigung gegen den Fluglärm hat Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) nun aufgefordert, an der Einführung einer Kernruhezeit festzuhalten. Präsident Helmut Breidenbach hält die Rechtsauffassung von Bund und Land für nicht begründet. Für die zweite Novemberhälfte plant die Lärmschutzgemeinschaft zudem eine neue Demonstration am Flughafen.

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