Bonn und Köln NRW schließt Diesel-Fahrverbote nicht mehr aus

Düsseldorf · Umweltministerin Ursula Heinen-Esser korrigiert die ursprüngliche Position der schwarz-gelben NRW-Landesregierung. Mehrere Experten gehen davon aus, dass es zu Fahrverboten in NRW kommt.

 So wie hier in Stuttgart drohen auch in NRW Fahrverbote für Dieselfahrzeuge ab der Schadstoffklasse Euro 5.

So wie hier in Stuttgart drohen auch in NRW Fahrverbote für Dieselfahrzeuge ab der Schadstoffklasse Euro 5.

Foto: dpa

Die Landesregierung rudert beim Thema Diesel-Fahrverbote zurück. Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) will nicht mehr ausschließen, dass es auch in Nordrhein-Westfalen dazu kommt. Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte zuvor den Eindruck erweckt, Fahrverbote in NRW seien rechtlich gar nicht möglich.

Heinen-Esser sagte unserer Redaktion auf die Frage, ob sie mit Fahrverboten rechne: „Ich arbeite intensiv daran, sie zu verhindern. Ich bin zuversichtlich, dass dies gelingt, wenn alle an einem Strang ziehen. Wenn nicht, kann ich es natürlich nicht versprechen, da wir uns in gerichtlichen Auseinandersetzungen befinden. Am Ende entscheiden die Gerichte.“

Land ist gegen Diesel-Urteile in Berufung gegangen

Damit korrigiert die Landesregierung ihre ursprüngliche Position auf Raten. Im März 2018 erklärte Laschet Fahrverbote noch für „unverhältnismäßig und damit rechtswidrig“ und verwies in diesem Zusammenhang sogar auf die Weisungsbefugnis der Landesregierung gegenüber nachrangigen Behörden. Im November relativierte er diese Aussage als eine Rechtsauffassung, die noch der gerichtlichen Überprüfung bedürfe.

Wegen zu hoher Schadstoffbelastungen haben Gerichte Diesel-Fahrverbote für Köln, Bonn, Essen und Gelsenkirchen verfügt und für Aachen als wahrscheinlich bezeichnet. Das Land ist in jedem dieser Fälle in Berufung gegangen.

Mehrere Experten gehen davon aus, dass es zu Fahrverboten in NRW kommt. Christofer Lenz, Spezialist für Verwaltungsrecht an der Universität Stuttgart, sagte zum Beispiel: „Naheliegend ist nach der bisherigen Rechtsprechung, dass das Oberverwaltungsgericht in Münster die erstinstanzlich verfügten Fahrverbote bestätigt.“

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