Kinderbetreuung NRW Schlusslicht bei Kita-Ausbau

BERLIN · Den bisher umfangreichsten Ausbau der Kinderbetreuung brachten Bund, Länder und Kommunen mit dem Kinderförderungsgesetz (Kifög) gemeinsam auf den Weg. Das Bundesgesetz trat am 16. Dezember 2008 in Kraft.

Danach haben von August 2013 an auch die Eltern von Kindern zwischen dem vollendeten ersten und dem dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf ein Betreuungsangebot in einer Kita oder bei einer Tagesmutter. Der Rechtsanspruch für die über dreijährigen Kinder wurde bereits in den 90-er Jahren mit der Neuregelung des Abtreibungsparagrafen 218 eingeführt.

Bund und Länder hoffen, den neuen Rechtsanspruch auch für die unter Dreijährigen zu erfüllen, wenn ab 2013 für 39 Prozent von ihnen ein staatlich gefördertes Betreuungsangebot zur Verfügung steht.

Einige Experten gehen jedoch davon aus, dass der Bedarf an Kitas und Tagesmüttern höher liegen könnte als die bislang angepeilte Quote. Wegen der fehlenden Plätze wird eine Klagewelle befürchtet. Einige Städte und Gemeinden plädieren deshalb dafür, den Rechtsanspruch auf ein Betreuungsangebot auszusetzen.

Schlusslichter bei den Betreuungsangeboten sind Nordrhein-Westfalen (15,9 Prozent) und Niedersachsen (18,6 Prozent). In den östlichen Bundesländern ist die angestrebte Quote mit 44 bis 56 Prozent längst übererfüllt. Diese Zahlen sind allerdings von März 2011. Ende Juni sollen neue Ausbauzahlen vorliegen.

Die Landesregierung in Düsseldorf schiebt die Verantwortung für den schleppenden Ausbau an Kitaplätzen der schwarz-gelben Koalition unter Jürgen Rüttgers in die Schuhe. Die habe bis 2010 keine eigenen Landesmittel in die Kleinkindbetreuung investiert, heißt es im Familienministerium. Erst mit dem Wechsel zu Rot-Grün wurde bis 2013 ein Investitionsprogramm von rund 400 Millionen Euro aufgelegt. Den Jugendämtern stünden davon bereits 395 Millionen Euro zur Verfügung.

Landesfamilienministerin Ute Schäfer nannte das Zehn-Punkte-Programm von Bundesministerin Kristina Schröder gestern "Kosmetik, um das bundesweit umstrittene Betreuungsgeld aus der Schusslinie zu bringen". Das Programm enthalte "wenig, was die Länder und Kommunen nicht ohnehin bereits getan haben oder tun. Es bietet keine neuen Perspektiven."

Schröder selbst hält sich zugute, dass der Bund ja auch weiterhin die laufenden Betriebskosten für die Kleinkindbetreuung unterstütze. Das sind ab 2014 weitere 770 Millionen Euro jährlich, allerdings auf alle Länder verteilt.

Das NRW-Ministerium wies darauf hin, dass die klammen Kommunen schon bis 2018 Hilfen des Landes für den Ausbau der Kindertagesstätten zugesagt bekommen hätten. Insgesamt seien das 1,4 Milliarden Euro. In NRW soll inzwischen eine Task Force helfen, Hindernisse beim Kita-Ausbau zu beseitigen. Etwa wenn Baurecht und Brandschutz sich widersprechen.

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