Inklusion und Personalanforderungen NRW-Städte fürchten Mehrkosten

DÜSSELDORF · Städte und Gemeinden in NRW fürchten Mehrkosten in Millionenhöhe durch neue Gesetze. Die CDU-Opposition beklagte, dass das Land bisher keine Ausgleichsregelung für Mehraufwendungen durch das Tariftreue- und Vergabegesetz vorgelegt hat.

Laut Gesetz müssen Kommunen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen über 500 Euro Umweltkriterien, Arbeitsbedingungen, Frauenförderung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf berücksichtigen. Erst auf Drängen der Kommunen will das Land nun von einem externen Rechtsgutachter prüfen lassen, ob und in welcher Höhe ein Ausgleich nötig wird. Die Kommunen schließen eine Verfassungsbeschwerde zur Überprüfung nicht aus.

Nach dem Prinzip "Wer bestellt, bezahlt" (Konnexität) muss das Land für jede gesetzliche Aufgabe, die es auf die Kommunen überträgt, Mehrbelastungen finanziell ausgleichen. 2012 hatte sich NRW verpflichtet, bis Juni 2013 einen Bericht über die Folgen des Gesetzes vorzulegen. Dieser Bericht liegt aber bis heute nicht vor - in einem unserer Zeitung vorliegenden Antrag verlangt die CDU-Landtagfraktion eine zeitnahe Vorlage des Berichts.

Als Beispiel für drohende Mehrkosten der Kommunen durch Landesgesetze nannte die CDU das Schulrechtsänderungsgesetz. Dem Beschluss zur Umsetzung der "Inklusion" (gemeinsames Lernen von behinderten und nicht behinderten Schülern) folgte bislang keine Zusage zur Übernahme von Folgekosten. Eine Kostenabschätzung soll im Frühjahr vorliegen. Der Hauptgeschäftsführer des NRW-Städte- und Gemeindebundes, Bernd Jürgen Schneider, hofft auf die späte Einsicht des Landes, dass die "schulische Inklusion nicht zum Nulltarif" zu haben ist. Andernfalls schloss Schneider eine Verfassungsklage der Kommunen nicht aus.

Weitere aus Sicht der CDU-Opposition kostenträchtige Gesetzesänderungen:

  • Höhere Personalanforderungen für Amtsvormundschaften durch den Bundesgesetzgeber kosten NRW-Kommunen Millionensummen. 14 NRW-Städte haben beim Verfassungsgericht Kommunalverfassungsbeschwerde eingereicht - allein in diesen Städten drohen jährlich 2,88 Millionen Euro Mehrkosten.
  • Einschulungsstichtag: Durch ein Festhalten am Einschulungsstichtag 30. September müssen U3-Kinder bis zu drei Monate länger in Kitas betreut werden als geplant. Ursprünglich war eine Verlegung auf den 31. Dezember vorgesehen. Kommunen haben dadurch Mehrbelastungen von 13,55 Millionen Euro im Jahr.
  • Mehraufwand für Betreuungsbehörden durch die obligatorische Anhörung durch das Betreuungsgericht vor der Bestellung eines Betreuers.
  • Nach dem "Konnexitätsausführungsgesetz" müssen Mehrkosten für Kommunen bei Überschreiten einer Wesentlichkeitsschwelle von 4,46 Millionen Euro nach einer Kostenfolgeabschätzung erstattet werden. In dem Antrag fordert die CDU einen Beschluss des Landtags, wonach eine Umgehung des Konnexitätsgrundsatzes durch den Gesetzgeber "zukünftig ausgeschlossen ist und bestehende Rechtslücken geschlossen werden".
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