Verbandsklagerecht beschlossen NRW stärkt den Tierschutz

DÜSSELDORF · Tierschutzverbände in NRW können künftig die Rechte und Interessen von Tieren vor Gericht einklagen. Gegen die Stimmen von CDU und FDP hat der Landtag am Mittwoch ein Verbandsklagerecht beschlossen.

Nach Angaben der Koalition schafft der Landtag damit die Möglichkeit für Verbände, gegen Verstöße in der Tierhaltung oder bei Tierversuchen vorzugehen. CDU-Landwirtschaftsexpertin Christina Schulze Föcking warf Rot-Grün vor, Tierhalter in NRW unter den Generalverdacht zu stellen, Tiere unsachgemäß zu halten.

Anerkannte Tierschutzvereine können ab sofort auch an tierschutzrelevanten Verwaltungsverfahren mitwirken. Das Gesetz räumt Tierschutzverbänden etwa das Recht ein, gegen baurechtliche Genehmigungen zur Tierhaltung zu klagen. Außerdem kann gegen das Schlachten ohne Betäubung (Schächten) und gegen das Kürzen der Schnabelspitzen bei Nutzgeflügel von Verbandsseite vorgegangen werden.

Der Grünen-Abgeordnete Norwich Rüße sieht in der Gesetzesänderung einen "Meilenstein" für den Tierschutz, weil auch Tierversuche rechtlich auf den Prüfstand gestellt werden könnten. In deutschen Versuchslaboren werden jährlich drei Millionen Tiere eingesetzt. 80 Prozent der Tiere sind Ratten und Mäuse - weniger als ein Prozent Hunde, Katzen und Affen. Meist dienen die Versuche der Erforschung und Behandlung menschlicher Krankheiten.

Während NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) die Neuregelung als Stärkung des Tierschutzes versteht, fürchtet die Opposition im Landtag die Abwanderung medizinischer und pharmakologischer Forschungsunternehmen ins Ausland.

CDU-Expertin Schulze Föcking mahnte, dass den Tierrechten mit der Verlagerung von Zucht und Forschung ins Ausland nicht gedient sei. Schließlich seien tierschutzrechtliche Standards im Ausland meist geringer als in Deutschland.

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