Landtag fordert Transparenzregeln NRW will den gläsernen Abgeordneten

DÜSSELDORF · Der gläserne Abgeordnete soll in NRW Realität werden. SPD und Grüne im Landtag wollen die lange vertagten Transparenzregeln für die 237 Abgeordneten endlich in diesem Frühjahr gesetzlich festzurren.

Dann sollen die Parlamentarier detailliert Auskunft geben über Nebeneinkünfte und ihre häufig lukrativen Zweitjobs. CDU und FDP wollen sich neuen Richtlinien nicht verweigern - allerdings mit einer Tabuzone für Freiberufler. Eine Sonderreglung für Rechtsanwälte und Ärzte soll Daten von Mandanten und Patienten schützen. Rot-Grün lehnt das bislang ab: Notfalls planen SPD und Grüne einen Alleingang.

Bisher müssen Landtagsabgeordnete in NRW Nebeneinkünfte nur an die Landtagspräsidentin melden, wenn diese die Summe von 12 000 Euro brutto im Jahr übersteigen. Die Angaben bleiben zudem streng vertraulich und verschwinden im Tresor. Künftig sollen die Informationen über Nebeneinkünfte der Abgeordneten im Internet für jeden Bürger einsehbar sein. Abgeordnete der Grünen und der SPD-Fraktionsgeschäftsführer Marc Herter listen ihre Einnahmen auf der Internetseite schon heute auf.

Jeder vierte NRW-Landtagsabgeordnete hat eine Nebentätigkeit angemeldet. Anwälte, Unternehmer, Geschäftsführer, Funktionäre - mancher fürchtet Wettbewerbsnachteile, wenn er seine Einnahmen detailliert offenlegen soll. Verbände wie "Transparency International" halten es dagegen aber für unverzichtbar, dass Bürger erfahren, ob ihr Volksvertreter unter Umständen auch auf der Gehaltsliste von Lobbygruppen steht. Für Grünen-Geschäftsführerin Sigrid Beer steht die Offenlegung der Nebenverdienste auf "Euro und Cent" jedenfalls weit oben auf der politischen Agenda. Die SPD will keine grundsätzliche Ausnahmen für Freiberufler, legt sich aber bislang noch nicht auf Zahlen fest.

Der Bundestag hat 2013 neue Anzeigepflichten für Abgeordnete festgelegt. Danach müssen monatliche Einkünfte in einem Stufenmodell mit zehn Einkommensschritten einzeln veröffentlicht werden. Dabei reichen die Stufen von 1000 Euro bis zu Einkünften über 250.000 Euro.

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