Prozess um sogenannte E-Zigaretten

Frankfurt/Main · Sind elektrische Zigaretten Genuss- oder Arzneimittel? Diese Frage versucht das Landgericht Frankfurt seit Montag in einem Strafverfahren zu klären.

 Sind E-Zigaretten Genuss- oder Arzneimittel? Mit dieser Frage beschäftigt sich das Landgericht Frankfurt. Foto: Marcus Brandt

Sind E-Zigaretten Genuss- oder Arzneimittel? Mit dieser Frage beschäftigt sich das Landgericht Frankfurt. Foto: Marcus Brandt

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Angeklagt ist ein Geschäftsmann, der Flüssigkeiten zum Befüllen von E-Zigaretten aus China importiert und weiterverkauft haben soll. Dem 46-Jährigen aus Nordrhein-Westfalen wird vorgeworfen, gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen zu haben.

Wegen ihres Nikotingehaltes zählt die Staatsanwaltschaft E-Zigaretten zu genehmigungspflichtigen Arzneien. Für klassische Zigaretten gilt in Deutschland eine Ausnahme: Sie fallen nicht unter das Arzneimittelgesetz.

Bei der E-Zigarette verdampft eine nikotinhaltige Flüssigkeit, die der Verbraucher inhaliert. Im Gegensatz zur herkömmlichen Zigarette werden keine Substanzen verbrannt, der Nutzer nimmt keinen Teer auf.

Am ersten Verhandlungstag räumte der Angeklagte ein, mit den sogenannten Liquids gehandelt zu haben. Er sei aber davon ausgegangen, dass es legale Genussmittel seien. Die E-Zigaretten hätten ihm auch persönlich geholfen, die starke Nikotinsucht in den Griff zu bekommen. Dem Mann werden in dem Verfahren 134 Einzeltaten zur Last gelegt.

Die Zollbehörde hatte bei einer Durchsuchung der Geschäftsräume rund 15 000 Behältnisse mit der Flüssigkeit sichergestellt. In einer Gaststätte hatte der Mann laut Anklage die Liquids sogar in einer Vitrine ausgestellt.

Der Prozess wird am morgigen Dienstag mit der Vernehmung des wissenschaftlichen Gutachters fortgesetzt. Andere Gerichte hatten sich in der Vergangenheit bereits mit der Frage - Genuss- oder Arzneimittel - befasst. Darunter urteilte in der vergangenen Woche das Verwaltungsgericht München, dass die rauchfreie E-Zigarette keine Arznei im Sinne des Gesetzes ist.

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