Interview mit Bert Rürup Rentenexperte fordert höheres Renteneintrittalter

Berlin · Der Rentenexperte Bert Rürup plädiert für eine weitere Anhebung des Renteneintrittalters, um den Rückgang der Erwerbsbevölkerung ab 2025 bei gleichzeitigem Anstieg der Zahl der Rentner aufzufangen. Mit ihm sprach Birgit Marschall.

 Rentenexperte Bert Rürup.

Rentenexperte Bert Rürup.

Foto: picture alliance / dpa

Herr Rürup, das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat davor gewarnt, dass der Hälfte der heute 55- bis 64-Jährigen im Alter eine durchschnittliche Rentenversorgungslücke von 700 Euro im Monat drohe. Alarmiert Sie das?

Bert Rürup: So eine absolute Zahl zu nennen, halte ich für problematisch. Das würde ja bedeuten, dass bei allen aus dem Erwerbsleben ausscheidenden Menschen die gleiche Summe fehlt, um ihren gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. In Wahrheit haben die Leute aber unterschiedliche Erwerbseinkommen und verfügen im Alter neben ihrer Rente über weitere Einkünfte.

Wie groß ist nach Ihren Berechnungen die durchschnittliche Versorgungslücke Älterer?

Rürup: Eine Versorgungslücke müsste man zunächst einmal definieren. Meiner Ansicht nach kann man von einer lebensstandardsichernden Altersversorgung dann reden, wenn man als Rentner über Einkommen verfügt, das bei mindestens 70 Prozent des beim Ausscheiden aus dem Erwerbsleben wegfallenden Nettoeinkommens liegt. Im Übrigen: In Westdeutschland beträgt der Anteil der gesetzlichen Rente an den Alterseinkünften eines Rentnerehepaares rund 50 Prozent, in Ostdeutschland sind es um die 80 Prozent und in Gesamtdeutschland gut 55 Prozent. Das heißt, die gesetzliche Rente ist keineswegs das einzige Alterseinkommen. Sicher ist aber, dass das Risiko einer zukünftigen Altersarmut in den neuen Ländern sehr viel höher ist als in den alten Ländern, denn dort gibt es kaum Betriebsrenten. Hinzu kommen dort weit verbreitete Langzeitarbeitslosigkeit und die unsteten Erwerbsbiografien nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik.

Was empfehlen Sie, um die Lücke zu füllen?

Rürup: Die Politik muss sich endlich ehrlich machen und sagen: Alleine mit der gesetzlichen Rente war und ist es nicht möglich, den durch die Arbeitseinkommen in den letzten Erwerbsjahren gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern…

… aber diese Botschaft haben frühere Bundesregierungen nach der Ära Blüm doch gegeben!

Rürup: Ja, die gab es, aber diese richtige Botschaft kam offensichtlich nicht richtig an, und es fehlte der Mut, die kapitalgedeckte Ergänzungsversorgung zumindest ein Stück weit zur Pflicht zu machen. Dadurch wurde die Riester-Rente zu einem oft teuer verkauften Pushprodukt. In vielen der mit Deutschland vergleichbaren Industrieländer bestehen die Rentensysteme aus einer Mischung aus umlagefinanzierten staatlichen Renten und kapitalgedeckten Zusatzrenten. Zudem ist in zahlreichen Ländern die private und vorzugsweise die betriebliche Altersvorsorge obligatorisch.

Sollten wir auch einen Zwang zum Alterssparen einführen?

Rürup: Dazu ist es jetzt wohl zu spät. Walter Riester hatte das ursprünglich vor. Aber der massive Widerstand der Versicherungswirtschaft und weiter Teile der Presse ließ die damalige Bundesregierung einknicken. Ich setze daher weniger auf eine staatlich verordnete Pflicht, sondern darauf, dass die Tarifparteien Betriebsrenten zu quasiobligatorischen Bestandteilen von Tarifverträgen machen. Es gibt zudem eine begrüßenswerte Neuerung im sogenannten Betriebsrentenstärkungsgesetz der früheren Sozialministerin Andrea Nahles: Die Renditegarantien für neue Betriebsrenten wurden abgeschafft, und der Arbeitgeber muss für die Betriebsrente jetzt nicht mehr haften. Für ihn gilt nun „pay and forget“. Beides waren in meinen Augen wichtige Schritte, die für mehr Betriebsrenten gerade in kleineren und mittleren Unternehmen sorgen sollten.

Was halten Sie von der Grundrente für Geringverdiener?

Rürup: Viel, aber nur für die Geringverdiener, die sich in ihrem Erwerbsalter lange Jahre erfolgreich bemüht haben, nicht auf staatliche Fürsorgeleistungen angewiesen zu sein. Bei uns wird die gesetzliche Rente nach dem Äquivalenzprinzip festgelegt. Das bedeutet, dass der, der mehr in die Rentenkasse eingezahlt hat, auch eine entsprechend höhere Rente bekommt. Nach diesem Prinzip soll man im Alter in der Pyramide der Rentenempfänger die gleiche Position einnehmen, die man während seines Arbeitslebens in der Pyramide der Lohnempfänger hatte. Dieses Prinzip der Bemessung der staatlichen Renten stammt aus dem Jahr 1957, einer Zeit, in der die dauerhafte Vollzeitbeschäftigung die Regel, die Lohnspreizung geringer als heute und Langzeitarbeitslosigkeit vergessen waren und in der man unstete Beschäftigungsverhältnisse nicht kannte. Heute haben wir einen postindustriellen Arbeitsmarkt mit hohen Lohnunterschieden und einem sehr großen Niedriglohnsektor. Es gibt durchbrochene Erwerbsbiografien, dauerhafte unfreiwillige Teilzeitbeschäftigung und Solo-Selbstständige. In der übergroßen Mehrzahl der 36 OECD-Staaten werden die Renten daher nicht nach dem Äquivalenzprinzip festgelegt. Dort sind die staatlichen Rentenleistungen für Geringverdiener höher als für Normal- und Hochverdiener. Die Armutsvermeidung steht vor der Statussicherung – sogar in den USA.

Müssen wir das Rentenalter anheben?

Rürup: Im Jahr 2030 wird das gesetzliche Rentenalter auf 67 Jahre angestiegen sein. Hinter der Forderung, diese Altersgrenze noch weiter anzuheben, steht das Werturteil, dass das Verhältnis von Beitragszeit und Rentenlaufzeit auch in der Zukunft das Gleiche sein soll, wie es zurzeit ist. Dieses Werturteil einer stabilen Verteilung der Kosten der steigenden Lebenserwartung auf Jung und Alt kann man teilen, muss es aber nicht. Entscheidender als dieses nur von der Politik zu fällende Werturteil ist für mich etwas Anderes. Selbst eine höhere Zuwanderung kann nicht verhindern, dass in den Jahren 2025 bis 2045 die Erwerbsbevölkerung deutlich zurückgehen und das Wirtschaftswachstum bremsen wird. Gleichzeitig steigt die Anzahl der Rentner kräftig an. Eine weitere Anhebung des Rentenalters in kleinen Schritten würde die in der Bevölkerungsentwicklung angelegte Wachstumsbremse lockern und wäre deshalb mehr als nur eine verteilungspolitische Maßnahme.

Macht es Sinn, das Rentenniveau auch nach 2025 auf 48 Prozent festzuschreiben, wie es die SPD fordert?

Rürup: Das ist eine politische Entscheidung. Man muss sich aber im Klaren sein, dass dann sehr viel mehr Steuergelder in die Rentenversicherung fließen müssen als bisher. Wenn die Regierung den Beitragssatz bei maximal 20 Prozent und das Rentenniveau bei mindestens 48 Prozent festschreibt, dann verabschiedet man sich letztlich von der beitragsfinanzierten Rente.

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