Häftlinge helfen aus Scharfe Kritik nach Party im Düsseldorfer Landgericht

Düsseldorf · Bernd Scheiff, Präsident des Düsseldorfer Landgerichts, hat für den Auf- und Abbau seiner Feier zum 60. Geburtstag Häftlinge beschäftigt. Der Bund der Steuerzahler übt scharfe Kritik.

 Häftlinge bereiten die Feier im Landgericht vor (oben rechts). Unten rechts: Der Partyraum.

Häftlinge bereiten die Feier im Landgericht vor (oben rechts). Unten rechts: Der Partyraum.

Foto: dpa, privat (2)

Kritik aushalten muss derzeit der Präsident des Düsseldorfer Landgerichts nach seiner gala-ähnlichen Geburtstagfeier vom vergangenen Freitag. Zum 60. hatte Bernd Scheiff rund 300 handverlesene Gäste ins eigens dafür aufwändig geschmückte Foyer des Justizzentrums Düsseldorf geladen – und hatte den Auf- und Abbau für jene Party durch Bedienstete seiner Behörde während ihrer Dienstzeit durchführen lassen.

Auch Strafgefangene aus dem offenen Vollzug, die der Hausverwaltung des Gerichts zugeteilt sind, durften mit anpacken. Scheiff erklärte, der Sach- und Personaleinsatz sei üblich und gerechtfertigt, da es sich um „eine dienstliche Veranstaltung“ gehandelt habe. Das sieht Heinz Wirz, NRW-Chef im Bund der Steuerzahler, anders: „Das scheint mir wohl nicht tragbar zu sein. Was hat denn ein Geburtstag eines Behördenleiters mit seinen Dienstpflichten zu tun?“

Keine Angaben zu Kosten

Das wirft weitere Fragen auf: Gilt ein runder Geburtstag eines Behörden-Chefs stets als Anlass für eine dienstliche Feier – und kann deshalb bedenkenlos mithilfe von öffentlich Bediensteten während der Dienstzeit organisiert werden? Gerichtspräsident Scheiff findet: Alles gerechtfertigt, auch unter Einsatz von Strafgefangenen. Heinz Wirz hingegen will jetzt wissen, was allein der Personaleinsatz der Justizbehörde den Steuerzahler gekostet hat. Dazu gibt es vom Landgericht aber keine Angaben.

Der Bund der Steuerzahler stellte dazu fest: Egal, in welcher Höhe die Kosten der Scheiff-Party jetzt auf Bürger abgewälzt werden – „die Veranstaltung kam nicht der Allgemeinheit zu Gute“. Bei der Feier im Landtag seien die Chefs aller Gerichte in Düsseldorf sowie Amtsgerichte aus dem weitläufigen LG-Bezirk, Vertreter von Oberlandesgericht und NRW-Justizministerium, kommunaler Behörden, der Anwaltschaft, Notare und der lokalen Presse sowie Familienmitglieder dabei gewesen.

Keine klare Definition

Eine klare Definition, ob eine geschlossene 300-Personen-Party als „dienstliche Feier“ gelten kann, findet sich nirgendwo. Nur der Bundesfinanzhof (BFH) hatte 2015 per Urteil (Az: IV R 46/14) mal eine schmale Linie gezogen. Demnach könnten Kosten einer betrieblichen Geburtstagsfeier trotz des vornehmlich privaten Anlasses in vollem Umfang als Werbungskosten absetzbar sein – unter anderem wenn ein klarer Zusammenhang zwischen dem Anlass und den Einkünften besteht und die Gäste nur aus dem „betrieblichen Umfeld“ stammen.

Nach Lesart von Scheiff ändert das nichts an seiner Definition, es habe sich um eine „dienstliche Feier“ gehandelt – zu der die Bürger als Steuerzahler ungefragt ihren Obolus beitragen. Konkret dagegen etwas unternehmen kann der Steuerzahler nicht. Theoretisch könnte der Landesrechnungshof (LRH) vom Landgerichtspräsidenten jetzt Auskünfte über behördliche Aufwendungen zu der Feier verlangen. Doch grundsätzlich könnte nur das Landes-Justizministerium die Weichen dafür stellen, dass solche Präsidenten-Geburtstags-Partys nicht ausufern. Ein Sprecher hielt sich dazu am Mittwoch zurück: Man könne weder beurteilen, ob die Scheiff-Fete „dienstlich“ war, noch ob derlei Veranstaltungen in der Landes-Justiz „üblich“ sind oder waren. Denn, so der Sprecher: „Wir sind grundsätzlich nicht eingebunden in solche Veranstaltungen.“

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