Bundesgerichtshof Schufa darf Geheimnis für sich behalten

BERLIN · Der Bundesgerichtshof (BGH) billigt die Geheimniskrämerei der Schufa. Die Auskunftei muss die Berechnungsverfahren, mit denen sie die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern ermittelt, nicht offenlegen. Geklagt hatte eine 54-jährige Angestellte, der wegen einer schlechten Bonitätsnote ein Darlehen für den Kauf eines Autos verweigert wurde.

Sie wollte wissen, wie ihr sogenannter Scorewert zustande kam. Diese Prozentzahl beziffert die Wahrscheinlichkeit, mit der der Verbraucher seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann. Bei einem Score von 100 wäre die Bezahlung absolut gesichert, bei Null ausgeschlossen.

Für die Schufa ist das Scoreverfahren ein Betriebsgeheimnis. Das sehen die Richter genauso. Allerdings stellte der BGH auch weitgehende Informationsrechte fest. Die beklagte Schufa habe Auskünfte darüber zu erteilen, "welche personenbezogenen, insbesondere kreditrelevanten Daten bei ihr gespeichert und in die Berechnung einbezogen worden sind", heißt es in der Entscheidung. Diese Informationen kann jeder Bürger einmal jährlich kostenfrei von der Schufa oder anderen Auskunfteien anfordern. So sieht es das 2010 verbesserte Datenschutzgesetz vor.

"Das ist ein Schnelltest", erläutert Frank-Christian Pauli vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Im Gegensatz zu einer positiven Dopingprobe im Sport finde jedoch keine B-Probe statt. Die Bewertung wird also nicht überprüft. Deshalb rät Stephanie Pallasch von der Stiftung Warentest allen Kunden, denen ein Vertrag verweigert wird, die bei der mit seiner Bonitätsprüfung beauftragten Auskunftei vorliegenden Daten anzufordern.

Banken, Versandhäuser, Mobilfunkfirmen oder Autohäuser - sie alle gehen oft gegenüber ihren Kunden in Vorleistung oder gewähren ihnen Darlehen. Sie wollen gerne wissen, wie vertrauenswürdig diese im Hinblick auf ihr Zahlungsverhalten sind. Deshalb haben sie die Schufa gegründet. Die Auskunftei verfügt nach eigenen Angaben über Daten zu 66,2 Millionen Privatleuten und rund vier Millionen Unternehmen. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Angaben zu abgeschlossenen Krediten, Telefonverträgen oder auch Zahlungsausfällen.

Aus diesen Informationen gewinnt die Schufa acht einzelne Scorewerte, einen für jede beteiligte Branche. Dieser sagt aus, wie wahrscheinlich ein Ausfall beispielsweise bei einem Immobilienkredit oder einer Bestellung im Internet ist. Anhand dieses Wertes entscheiden die Unternehmen häufig, ob sie mit einem Verbraucher Geschäftsbeziehungen aufnehmen. Doch das Verfahren ist umstritten, weil es sich oft als fehlerhaft erwiesen hat.

"Es ist nie ein personenbezogener Scorewert, sondern ein Vergleichswert mit Personen aus einer bestimmten Gruppe", kritisiert Pallasch. Wie das genau funktioniert, muss die Schufa nicht kundtun. Es könnten etwa alle Mittvierziger mit zwei Kreditkarten, einem Handyvertrag und einem Eigenheim als Vergleichsgruppe dienen. Dabei gibt es mehrere Fehlerquellen. So könne jemand, der oft umzieht, Mietnomade sein, der häufige Ortswechsel aber auch beruflich bedingt sein. Wenn dieses Merkmal zur Abwertung der Bonität führe, sind auch Letztere betroffen, die sich nichts zu Schulde haben kommen lassen.

Als Folge erhalten die schlecht bewerteten Verbraucher entweder gar keinen Kredit oder sie müssen dafür höhere Zinsen bezahlen. Oft haben sie keine Ahnung, warum die Bewertung durch die Auskunftei schlecht ist.

So ist es auch der Klägerin aus Hessen gegangen. Bei ihr stellte sich eine Namensverwechslung als Ursache des ungünstigen Scorewertes heraus. Eine Untersuchung des Verbraucherministeriums im Jahr 2009 brachte häufig fehlerhafte Datensätze bei den Auskunfteien ans Licht. Mehr als die Hälfte der von der Schufa angefragten Selbstauskünfte war damals fehlerhaft. Mal fehlten Angaben zu Girokonten, mal war die Adresse falsch. Da alle Informationen zur Bewertung beitragen können, ist das von Bedeutung.

Seit dem Jahr 2010 dürfen die Verbraucher einmal jährlich kostenlos die von ihnen gespeicherte Daten abfragen. Dazu raten Verbraucherschützer auch. Denn so lassen sich mögliche Fehler korrigieren, bevor sie zu einer Abwertung der Bonität führen.Ein einfaches Schreiben an die jeweilige Auskunftei genügt. Es gibt im Internet auch einen Musterbrief der Verbraucherzentralen.

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