Sozialbetrug: Ex-CSU-Fraktionschef erhält Bewährungsstrafe

Augsburg · Der ehemalige CSU-Fraktionschef im bayerischen Landtag, Georg Schmid, ist zu einer 16-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Augsburger Amtsgericht sprach den 61-Jährigen des Sozialbetrugs und der Steuerhinterziehung in zusammen mehr als 320 Fällen schuldig.

 Schmid wird vorgeworfen, seine Frau 22 Jahre lang als Scheinselbstständige beschäftigt zu haben.Foto: Peter Kneffel/Archiv

Schmid wird vorgeworfen, seine Frau 22 Jahre lang als Scheinselbstständige beschäftigt zu haben.Foto: Peter Kneffel/Archiv

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Zudem muss Schmid eine Geldauflage von 120.000 Euro an vier gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Schmid ist der prominenteste Fall in der sogenannten Verwandtenaffäre des Landtags. Er hatte seine Ehefrau 22 Jahre lang als Scheinselbstständige in seinem Wahlkreisbüro in Donauwörth beschäftigt, obwohl Parlamentarier ihre Mitarbeiter üblicherweise als Angestellte einstellen. Er zahlte ihr bis zu 5500 Euro monatlich.

Richter Michael Nißl warf Schmid vor, absolut vorsätzlich die Sozialkassen um Beiträge in Höhe von rund 300.000 Euro betrogen zu haben. "Das Ihnen entgegengebrachte Vertrauen haben Sie missbraucht", sagte er zu Schmid. Der Landtag in München, der die Kosten letztlich getragen hatte, habe es ihm aber leicht gemacht.

Schmid, der nach dem rund einstündigen Urteilsspruch wortlos durch einen Nebeneingang verschwand, hatte in dem Prozess davon gesprochen, nicht absichtlich gehandelt und einen Fehler gemacht zu haben. Nißl widersprach dieser Darstellung vehement: "Das Gericht nimmt Ihnen diesen Irrtum nicht ab", sagte er zu Schmid.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine zweijährige Haftstrafe gefordert, der Verteidiger einen Freispruch oder maximal eine Bewährungsstrafe unter einem Jahr. Ob sie das Urteil anfechten wollen, ließen beide Seiten zunächst offen.

Schmids Ehefrau Gertrud war bereits im Februar, wenige Tage vor der Verhandlung gegen ihren Mann, per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 13.200 Euro wegen Beihilfe verurteilt worden. Schmid hatte kurz vor dem Verfahren Sozialabgaben in Höhe von 450.000 Euro an die Rentenkasse nachgezahlt, weitere Forderungen der Sozialkasse über 330.000 Euro sind aber noch offen.

Deshalb hatten Schmid und sein Verteidiger in dem Prozess mehrfach betont, dass es auch um seine wirtschaftliche Existenz gehe. "Die Pensionen, die Ihnen zustehen, sind fürstlich", betonte hingegen Nißl und führte aus, dass die Zahlungen trotz Urteil nicht zur Debatte stünden. Zudem habe Schmid Immobilienvermögen von 1,4 Millionen Euro, dem nur etwa 700.000 Euro Schulden gegenüberstünden.

Schmid war vor zwei Jahren wegen der Affäre zurückgetreten. Etliche andere Parlamentarier des Maximilianeums hatten ebenfalls Ehefrauen oder Kinder beschäftigt, obwohl dies im Jahr 2000 eigentlich verboten worden war. Viele nutzten dafür eine Altfallregelung. Als erster Abgeordneter wurde im August 2014 SPD-Mann Harald Güller vom Münchner Landgericht zu einer Geldstrafe von 18.000 Euro verurteilt. Er hatte illegal seinen Stiefsohn auf Kosten des Staates beschäftigt.

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