Staatsanwaltschaft will Lieberknechts Immunität aufheben lassen

Erfurt · Die Staatsanwaltschaft hat beim Thüringer Landtag die Aufhebung der Immunität von Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) beantragt.

Die Pensionsaffäre um ihren früheren Regierungssprecher Peter Zimmermann (r) ist für Thüringens Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht noch nicht ausgestanden. Foto: Martin Schutt

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Die Erfurter Anklagebehörde wolle ein Vorprüfungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der Untreue führen, teilte Regierungssprecher Karl-Eckhard Hahn am Montag mit.

Hintergrund ist die Entscheidung Lieberknechts, den früheren Staatssekretär Peter Zimmermann mit Pensionsansprüchen in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen, obwohl der freiwillig in die Wirtschaft gewechselt ist. Die Grünen hatten deswegen Anzeige erstattet. Inzwischen ist der 38-jährige Zimmermann auf eigenen Wunsch ohne Versorgungsansprüche aus dem Landesdienst entlassen worden.

Lieberknecht zeigte sich von der Entscheidung der Staatsanwaltschaft nicht überrascht. Sie habe damit gerechnet, "weil die Staatsanwaltschaft sich nicht dem Verdacht aussetzen darf und wird, in dieser Angelegenheit weniger konsequent vorzugehen als in anderen", erklärte Regierungssprecher Hahn. Die Regierungschefin gehe davon aus, dass das Vorprüfungsverfahren die Rechtmäßigkeit ihres Handelns bestätigen werde.

Lieberknecht will an diesem Dienstag zunächst das Kabinett darüber unterrichten, warum sie Zimmermann in den einstweiligen Ruhestand geschickt hatte. Die Entscheidung hatte zu massiver Kritik auch beim Koalitionspartner SPD geführt.

Der stellvertretende Ministerpräsident Christoph Matschie (SPD) sprach von einem ernsten Vorgang. "Wenn gegen eine Regierungschefin Ermittlungen wegen Untreue eingeleitet werden, ist dies keine Lappalie", sagte der SPD-Landeschef der "Thüringer Allgemeinen". Die Aufhebung der Immunität durch den Landtag ist Voraussetzung für ein offizielles Ermittlungsverfahren.