Ohne Impfung droht die Kündigung Was bedeutet die Impfpflicht in Gesundheits- und Pflegeberufen?

Berlin · Bis zum 15. März sollen Mitarbeiter bestimmter Berufsgruppen laut eines Gesetzesentwurfs eine Impfung gegen das Coronavirus vorweisen. Sonst könnten vom Gesundheitsamt Betretungsverbote verhängt werden. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

 Die Ampfel will eine Impfpflicht auf den Weg bringen.

Die Ampfel will eine Impfpflicht auf den Weg bringen.

Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Die Ampel gibt Gas: Schon in dieser Woche will sie eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen auf den Weg bringen. Diese soll bereits zum 16. März 2022 greifen. So steht es im Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes, der unserer Redaktion vorliegt. Im Begleittext dazu heißt es: „Seit Beginn der Pandemie stellten Krankenhäuser und Altenpflegeheime immer wieder Orte dar, in denen es zu Ausbrüchen mit teilweise hohen Todesfallzahlen kam. Um eine Weiterverbreitung des Virus zu vermeiden, sollte das dort tätige Personal vollständig geimpft sein.“