Kita, Klima, Ladenschluss Was das Jahr 2013 NRW Neues bringt

DÜSSELDORF · Die rot-grüne Regierung hat sich für das kommende Jahr viele Reformen vorgenommen. Neuerungen werden unter anderem bei Nichtraucherschutz und Ladenöffnungszeiten greifen. Ein Überblick über die wichtigsten Vorhaben.

 Die Zeit läuft: Für das kommende Jahr haben sich Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD, rechts) und ihre Stellvertreterin Sylvia Löhrmann (Grüne) viel vorgenommen.

Die Zeit läuft: Für das kommende Jahr haben sich Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD, rechts) und ihre Stellvertreterin Sylvia Löhrmann (Grüne) viel vorgenommen.

Foto: dpa
  • Haushalt: Der Etat ist die Grundlage allen politischen Handelns. 2013 sieht die Regierung Rekord-Ausgaben von 60 Milliarden Euro vor bei 3,5 Milliarden Euro an neuen Schulden. Der Haushalt soll im Frühjahr 2013 vom Landtag gebilligt werden. Der Etat 2014 soll verabschiedet werden, bevor das Haushaltsjahr beginnt. Die Neuverschuldung soll bis 2020 schrittweise auf null gedrückt werden.
  • Landesentwicklung: Ein neuer Landesentwicklungsplan soll die Rahmenbedingungen für Klimaschutz, den Ausbau erneuerbarer Energien und einen schonenden Umgang mit Freiflächen schaffen.
  • Klimaschutz: Das Klimaschutzgesetz ist eines der wichtigsten rot-grünen Projekte. Zentrales Ziel: Bis 2020 sollen Treibhausgasemissionen um mindestens 25 Prozent gegenüber 1990 verringert werden. Die Einzelmaßnahmen soll ein Klimaschutzplan regeln. Er definiert die konkreten Erwartungen etwa in den Bereichen Industrie, Wohnungswirtschaft, Öffentlicher Dienst und Verkehr.
  • Kindergarten: Vom 1. August 2013 an gilt bundesweit ein Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege für Kinder vom 1. Geburtstag an. NRW hat einen Bedarf von 32 Prozent errechnet und muss daher 144.000 Plätze vorhalten - rund 27.000 fehlen aber noch. Eine Revision des Kinderbildungsgesetzes soll die Qualität der Kita-Erziehung und des Personals verbessern und ein Höchstmaß an individueller Förderung sichern.
  • Schule: Trotz sinkender Schülerzahlen werden keine Lehrerstellen gestrichen und kleine Gemeinden dürfen Mini-Grundschulen am Ort erhalten. Zum Schuljahr 2013/14 startet NRW über einen Zeitraum von zehn Jahren mit maximal 15 Schulen einen Versuch zum gemeinsamen Lernen in den Klassen 1 bis 10.
  • Inklusion: "Ein Megathema" für Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD). Vom Schuljahr 2013/14 an sollen behinderte Kinder in NRW schrittweise einen Rechtsanspruch auf Unterricht in einer allgemeinen Schule erhalten. In allen Regionen des Landes sollen Vorreiterschulen mit den Klassen eins und fünf beginnen.
  • Nichtraucherschutz: Vom Mai 2013 an wird das neue Nichtraucherschutzgesetz wirksam. Auch in Gaststätten, Festzelten sowie auf Kinderspielplätzen gilt dann ein fast ausnahmsloses Rauchverbot.
  • Rauchmelder: Zum 1. April soll eine Rauchmelderpflicht zunächst in Neubauten gelten, von 2017 an auch für alle anderen Wohnungen.
  • Ladenöffnungszeit: Im Frühsommer soll ein neues Ladenöffnungsgesetz in Kraft treten. Es begrenzt die Zahl der verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage auf maximal 13 pro Kommune. Bäckereien, Zeitschriften- und Blumengeschäfte sollen Ostern, Pfingsten und Weihnachten wieder am ersten Feiertag öffnen dürfen. Dafür müssten sie dann am zweiten Feiertag geschlossen bleiben.
  • Mittelstand: Alle Vorhaben der Landesregierung sollen künftig frühzeitig auf "Mittelstandsverträglichkeit" abgeklopft werden. Voraussichtlich im Herbst 2013 soll ein entsprechendes Gesetz verabschiedet werden.
  • Tierschutz: Ein Verbandsklagerecht soll Tierschutzvereinen Mitwirkungsrechte geben.
  • Kanalprüfung: Eine Novelle des Landeswassergesetzes soll die heftig umstrittenen Kanalprüfungspflichten regeln - die von Hausbesitzern befürchtete rigorose Verschärfung wird nicht eingeführt.
  • Justiz: Unter dem Motto "Erziehen statt Wegsperren" will NRW als erstes Bundesland den Jugendarrest modernisieren. Ein weiteres Gesetz soll die Sicherungsverwahrung von Straftätern regeln, die nach verbüßter Haft noch als gefährlich gelten. Der Opferschutz soll gestärkt werde.
  • Wohnen: Eine Novellierung des Wohnrechts soll die Förderung von Wohnquartieren stärken, die für verschiedene gesellschaftliche Schichten attraktiv sind - als Gegengewicht zu "Luxus-Ghettos" in den teueren Großstädten. Wohnraum für Studierende wie auch altersgerechtes, barrierefreies Wohnen sind besondere Schwerpunkte.
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