Gewalt gegen Kinder Wenn Kinder verstummen

BERLIN · Die Gewalt gegen Kinder nimmt weiter zu. Die Justiz spricht von einer Verfahrensflut und kommt kaum noch hinterher.

Wenn die Psychologin Julia von Weiler über das Ausmaß von Misshandlung oder sexueller Gewalt gegen Kinder in Deutschland spricht, verdunkelt sich schnell die Stimmung im Saal. „In jedem Klassenzimmer sitzen zwei Kinder, die davon betroffen sind“, sagt die Expertin für Verbrechen im Cyberraum und sexuelle Gewalt. Im sogenannten Hellfeld gebe es jedes Jahr 12 000 bis 14 000 Fälle von Kindesmisshandlung in Deutschland, die angezeigt und somit auch bekannt würden. Im Dunkelfeld schätzt von Weiler rund eine Million Kinder, die misshandelt oder sexuell missbraucht würden. Bei der Vorlage von Zahlen kindlicher Gewaltopfer nach der Polizeilichen Kriminalstatistik am Donnerstag in Berlin betonte die Psychologin vom Verein „Innocence in danger“: „Sexuelle Gewalt an Kindern ist ein Alltagsphänomen.“

Nach den Worten des Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Kinderhilfe, Rainer Becker, sind vor allem Kinder, deren Eltern sich trennen oder die sich um Unterhalt und Sorgerecht streiten, dem Risiko ausgesetzt, Opfer sexueller Gewalt oder Misshandlung zu werden. 25 Prozent der misshandelten Kinder stammten aus dieser Risikogruppe. Nach den von der Deutschen Kinderhilfe vorgelegten Zahlen ist die Gewalt gegen Kinder „trotz aller intensiven Bemühungen“ auch im vergangenen Jahr erneut angestiegen. Insgesamt listet die Statistik 133 Todesopfer bei unter 14-Jährigen auf (plus 2,31 Prozent im Vergleich zu 2015), davon wiederum zählten 100 Todesopfer zu der Gruppe der unter Sechsjährigen. Die Zahl der misshandelten Kinder unter 14 Jahren stieg von 3950 im Jahr 2015 auf 4237 im vergangenen Jahr, ein Zuwachs um 7,27 Prozent. Davon wiederum waren laut der Statistik 1933 der misshandelten Kinder jünger als sechs Jahre.

Becker betonte, Fallzahlen seien immer auch Opferzahlen. „Das sind Zahlen, die haben ein Schicksal, die haben einen Namen dahinter.“ Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Kinderhilfe sprach sich dafür aus, die Strafandrohungen bei Straftaten gegen Kinder angemessen an das Gesamtsystem der Mindest- und Höchststrafen anzupassen. Becker: „Im Moment ist Eigentum besser geschützt als körperliche Unversehrtheit oder das Recht auf Entwicklung einer eigenen sexuellen Identität.“ Bei Einbruch drohe inzwischen eine Haftstrafe von einem Jahr, bei Kindesmissbrauch lediglich ein halbes Jahr. Er forderte, auch im Strafgesetzbuch die Begriffe anzupassen. Statt Kindesmisshandlung oder sexuellem Missbrauch müssten dort die Delikte als „Schwere Gewalt gegen Kinder“ oder als „Sexuelle Gewalt gegen Kinder“ bezeichnet werden.

Oberstaatsanwalt Andreas May von der Generalstaatsanwaltschaft Hessen berichtete von einer regelrechten Flut von Verfahren, bei denen die Justiz wegen Kindesmisshandlung oder sexueller Gewalt gegen Kinder ermittele. May: „Die Datenmengen, die wir auszuwerten haben, sind der schiere Wahnsinn.“ Allein bei der Aufdeckung der Plattform „Elysium“ seien 87 000 Nutzerkonten aufgespürt worden. May: „Dabei sind auch Familienväter, die ihre Kinder zum sexuellen Missbrauch zur Verfügung gestellt haben.“ Dieses Angebot werde gerne angenommen. Nach Einschätzung der Psychologin von Weiler bieten soziale Netzwerke nahezu „paradiesische Zugangsmöglichkeiten“ für Täter.

Nach den Worten von Kathinka Beckmann, Professorin der Pädagogik der Frühen Kindheit an der Hochschule Koblenz, muss der Staat seinen Kinderschutzauftrag „um die digitale Dimension“ erweitern. „Der Bund muss endlich mehr Geld in die Hand nehmen und Strafverfolgungsbehörden und Jugendämter besser ausstatten.“ Beckmann berichtete von Eltern, die ihr Kind über Nacht in der Badewanne übernachten ließen, weil dieses nur eine Vier in Mathematik mit nach Hause gebracht habe. Viele Kinder fühlten sich von Eltern oder Lehrern unter Druck gesetzt. Jeden Tag würden statistisch in Deutschland zwölf Kinder von Kinderärzten als misshandelt oder sexuell missbraucht identifiziert. Dies ziehe sich durch alle Bildungs- und Einkommensschichten – von der Hartz-IV-Familie bis zum Akademiker-Haushalt.

Psychologin von Weiler mahnte mehr Aufmerksamkeit an, wenn bei Kindern Verhaltensveränderungen zu beobachten sei. „Ein Kind kann einen Missbrauch nicht eins zu eins schildern, aber es kann mir sagen, dass etwas nicht stimmt.“

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