Wulff muss sich entscheiden: 20 000 Euro zahlen oder Anklage

Hannover · Das Ende des seit über 13 Monaten dauernden Korruptionsverfahrens gegen Ex-Bundespräsident Christian Wulff rückt näher. Bis spätestens 8. April muss er sich entscheiden, ob er eine Auflage von 20 000 Euro zahlen und somit die Ermittlungen beenden will - anderenfalls droht ihm die Anklage.

"An dem Tag soll es ein Gespräch mit der Verteidigung geben", sagte am Freitag ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover. Zuvor hatte das Nachrichtenmagazin "Focus" über den Termin und die Höhe der Zahlung berichtet.

Die Frist beziehe sich auch auf den ebenfalls im Fokus der Justiz stehenden Filmproduzenten David Groenewold, sagte der Sprecher weiter. Die Staatsanwälte werfen Wulff vor, er habe sich im September 2008 von Groenewold einen Teil der Kosten einer Reise nach München bezahlen lassen. Im Kern geht es um zwei Übernachtungen im Wert von rund 770 Euro. Wulff und Groenewold bestreiten das. Aufgrund der langen Verfahrensdauer und fortwährender Indiskretionen zum Stand der Ermittlungen hatten Medien und Juristen die Staatsanwaltschaft zuletzt massiv kritisiert.

Laut "Focus" hatten die Ermittler das Angebot bereits am 13. März per Fax unterbreitet. Groenewold soll 30 000 Euro zahlen. Vertraute von Wulff und Groenewold können sich bislang nicht vorstellen, dass sich die Beschuldigten darauf einlassen. Wulff könnte so einen Prozess vermeiden, müsste aber mit dem Makel leben, keinen Freispruch erreicht zu haben.

Wulffs Anwalt Gernot Lehr wollte sich dazu "mit keinem Wort" äußern. "Wir sind erstaunt, dass sich die Staatsanwaltschaft zu Details äußert, insbesondere ohne die Verteidigung vorher darüber zu unterrichten", sagte er.

Die Staatsanwaltschaft erklärte, die Zahlung dürfe weder als Schuldeingeständnis noch generelles Geständnis gewertet werden. "Es wird kein Gang nach Canossa erwartet", sagte Staatsanwalt Hans-Jürgen Lendeckel. Die Zahlung impliziere lediglich die Übernahme der strafrechtlichen Verantwortung für den hinreichenden Tatverdacht, also für den Beginn der Ermittlungen, die letztlich zu Wulffs Rücktritt geführt hatten. Gegen Wulff und Groenewold wird seit Februar 2012 wegen Bestechlichkeit und Bestechung ermittelt.

Sollten Wulff und Groenewold das Angebot, welches nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung als legitimer Weg zur Beendigung von Ermittlungsverfahren vorgesehen ist, nicht annehmen, muss von einer Anklage ausgegangen werden. In diesem Fall müsste das Gericht entscheiden, ob es diese auch zulassen würde.

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