Yagmur zu Tode misshandelt - angeklagte Eltern schweigen

Hamburg · Vor einem halben Jahr löste der Tod der dreijährigen Yagmur Entsetzen aus. Die Mutter soll ihre Tochter schwer misshandelt haben. Nun stehen die Eltern vor Gericht.

 Das Grab der dreijährigen Yagmur, aufgenommen auf dem Öjendorfer Friedhof in Hamburg. Foto: Georg Wendt

Das Grab der dreijährigen Yagmur, aufgenommen auf dem Öjendorfer Friedhof in Hamburg. Foto: Georg Wendt

Foto: DPA

Die Mutter soll ihre dreijährige Tochter zu Tode geprügelt, der Vater nichts dagegen getan haben. Die 27-Jährige muss sich seit Mittwoch wegen Mordes vor dem Landgericht Hamburg verantworten. Dem 25-jährigen Vater wird Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen verantworten.

Die Angeklagte habe einen Menschen grausam getötet, sagte Oberstaatsanwalt Michael Abel. Über Monate habe die 27-Jährige ihre Tochter immer wieder geschlagen, getreten und gekniffen. "Das Kind musste ständig mit neuen Angriffen rechnen." Die Eltern der dreijährigen Yagmur aus Hamburg-Billstedt wollen vor Gericht zunächst schweigen. Das erklärten die Verteidiger.

Oft sei der Vater bei den Prügelattacken anwesend gewesen oder habe bei seinem Kind Verletzungen bemerkt, schilderte Abel. "Er sah häufig Hämatome und Kratzer und wusste, dass diese Verletzungen durch die Mutter verursacht wurden." Der 25-Jährige habe seine Tochter aber nicht geschützt und weder Polizei noch Jugendamt verständigt. Am 18. Dezember vergangenen Jahres sei das Mädchen schließlich nach einem Leberriss an inneren Blutungen gestorben.

Derzeit beschäftigt sich ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft mit möglichen Fehler der Behörden. Yagmur wurde seit ihrer Geburt von drei Jugendämtern betreut. Auf Wunsch der leiblichen Eltern lebte das Mädchen zunächst bei einer Pflegemutter, hatte aber weiterhin Kontakt zu ihrer Familie. Schon lange vor Yagmurs Tod gab es Hinweise auf Misshandlungen, ein Rechtsmediziner erstattete nach einer schweren Operation des Mädchens Anzeige gegen unbekannt.

Doch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurden im November 2013 eingestellt, weil nicht geklärt werden konnte, ob die Pflegemutter oder die leiblichen Eltern für die Taten verantwortlich waren. Dass dies nicht die Unschuld von Vater und Mutter bedeutete, wurde im zuständigen Jugendamt missverstanden. Es hatte bereits im Sommer 2013 dem Wunsch der leiblichen Eltern nachgegeben, das Kind möge wieder bei ihnen leben. Die Gefahr, in der sich Yagmur befand, wurde übersehen. Auch gegen Jugendamtsmitarbeiter laufen deshalb Ermittlungen.

Insgesamt hat das Landgericht bis September mehr als 20 Verhandlungstage anberaumt.

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