Zwei Angeklagte wollen im NSU-Prozess reden

München · Im NSU-Prozess kommt das Münchner Oberlandesgericht langsam, aber zielstrebig zur Sache. Am Donnerstag kündigten die Angeklagten Holger G. und Carsten S. an, zu den Vorwürfen der Anklage Stellung zu nehmen.

Bereits im Rahmen der Ermittlungen gegen den "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) hatten die beiden sich umfassend geäußert. Auf ihren Aussagen fußt die Anklage zu wesentlichen Teilen, beide befinden sich in einem Zeugenschutzprogramm.

Die Anwälte der Hauptangeklagten Beate Zschäpe erklärten hingegen erneut, ihre Mandantin werde keine Aussage machen. Auch André E. will sich nicht vor Gericht äußern. Die Anwältin von Ralf Wohlleben kündigte eine Erklärung der Verteidiger an. Der Prozess um die Terroranschläge des NSU soll nach den Pfingstferien am 4. Juni fortgesetzt werden. Der Zwickauer Gruppe werden unter anderem zehn Morde und zwei Sprengstoffanschläge zur Last gelegt.

Gerichtssprecherin Andrea Titz zeigte sich zuversichtlich, dass das Gericht dann auch wirklich dazu kommt, die Angeklagten zu befragen. Den Anfang soll Carsten S. machen, der dem mutmaßlichen Terror-Trio Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt die Waffe besorgt hat, mit denen die beiden Männer dann neun Menschen aus rassistischem Hass erschossen. Er ist wegen Beihilfe zu neun Morden angeklagt.

Holger G. ist wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung angeklagt. Er spendete Geld, transportierte einmal eine Waffe nach Zwickau und traf sich mehrfach mit dem Trio. Außerdem überließ er Böhnhardt einen Ersatzführerschein und seinen Pass. "Die Beiden haben bereits relativ umfangreich ausgesagt", sagte Titz.

Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl hatte in der Verhandlung am Donnerstag merklich aufs Tempo gedrückt und über einen Antrag nach dem anderen verhandelt. Nun steht fest, dass der Bombenanschlag in der Kölner Keupstraße nicht aus dem NSU-Prozess ausgekoppelt werden soll. Bei dem Bombenanschlag in Köln am 9. Juni 2004 waren 22 Menschen verletzt worden - einige von ihnen lebensgefährlich. Das Gericht hatte eine Abtrennung der Tat erwogen, damit der Prozess nicht zu unübersichtlich wird.

Der Senat lehnte auch eine Reihe weiterer Anträge ab, darunter der von zahlreichen Beteiligten geäußerte Wunsch nach einer Ton- oder Videoaufzeichnung der Hauptverhandlung. Eine solche Aufzeichnung "löst bei vielen Zeugen Hemmungen aus, frei und unbefangen zu sprechen", sagte Götzl. Damit sei die Wahrheitsfindung bei einer Aufzeichnung gefährdet.

Bis zum nächsten Verhandlungstag in rund zwei Wochen wird sich der Senat noch mit weiteren Anträgen befassen müssen - darunter ist noch eine Rüge wegen angeblich falscher Besetzung des Gerichts.

Nebenkläger freuten sich darüber, dass der Prozess langsam in Gang zu kommen scheint. "Ich hatte das Gefühl, auch wenn es langsam ging, dass es voranging", sagte Gamze Kubasik, deren Vater von den Terroristen erschossen wurde. "Wir erwarten, dass jetzt die Angeklagten ganz offen die Karten auf den Tisch legen", so Rechtsanwalt Reinhard Schön, der einige Opfer des Kölner Nagelbombenattentats vertritt. "Wir sind sehr gespannt, diese Aussagen zu hören", sagte Opferanwalt Thomas Bliwier.

Bundesanwalt Herbert Diemer verwahrte sich nach der Verhandlung erneut gegen den Vorwurf, die Bundesanwaltschaft halte Akten zurück. Alles, was für die Schuld- und Straffrage erheblich sei, hätten die Ankläger zu den Sachakten genommen.

Die Bundesanwaltschaft kündigte außerdem an, auf Wunsch mehrerer Verteidiger und Nebenkläger die sogenannte 129er-Liste zu den Akten zu geben. Diese wurde vom Bundeskriminalamt erstellt und enthält die Namen von 129 Personen aus dem Umfeld des NSU oder der Anschläge. "Es ist mitnichten so, dass es 129 Unterstützer geben würde. Es gibt auch keinen Anfangsverdacht auf 129 Unterstützer", erklärte Oberstaatsanwältin Anette Greger. Auf den Listen stünden unter anderem Kontaktpersonen von Böhnhardt und Mundlos in den 90er Jahren, darüber hinaus solche, die an den Tatorten wohnten und Verbindungen zum rechten Spektrum haben.

Abgesehen von den Angeklagten ermittelt die Bundesanwaltschaft derzeit gegen neun weitere Beschuldigte aus dem NSU-Umfeld, sagte Greger. "Alle anderen sind nicht im Fokus unserer Ermittlungen, diesbezüglich besteht auch kein Anfangverdacht."

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