Außenwirtschaftliches Gleichgewicht

Der Begriff des außenwirtschaftlichen Gleichgewichts stammt vom Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftliche Lage und fand Eingang in das Stabilitäts- und Wachstumsgesetz von 1967.

Danach haben Bund und Länder bei ihrer Politik die Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu beachten. Angestrebt werden sollen ein stabiles Preisniveau bei einem hohen Beschäftigungsstand, außenwirtschaftlichem Gleichgewicht sowie einem stetigen und angemessenen Wirtschaftswachstum.

Die Forderung nach dem außenwirtschaftlichen Gleichgewicht besagt, dass die deutsche Volkswirtschaft nicht mehr Güter und Leistungen ins Ausland verkaufen soll als sie dort einkauft.

In der Sprache der Ökonomen: der Saldo der Leistungsbilanz, in der die Aus- und Einfuhren sowie grenzüberschreitende Dienstleistungsgeschäfte erfasst werden, soll annähernd gleich Null sein.

Von Mitte der 50er Jahre an erwirtschaftete die deutsche Wirtschaft erhebliche Ausfuhrüberschüsse, die die Konjunktur im Inland überhitzten. Erst mit der Einführung flexibler Wechselkurse nach der Ölkrise ab 1974 war das außenwirtschaftliche Gleichgewicht kein akutes Thema der deutschen Wirtschaftspolitik mehr.

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