Ehe im Seniorenalter Das sind Vor- und Nachteile bei einer späten Ehe

Eine erneute Eheschließung im Seniorenalter kann finanzielle Vor- und Nachteile haben. Wir geben einen Überblick.

 Eine späte Eheschließung kann Vor- und Nachteile haben.

Eine späte Eheschließung kann Vor- und Nachteile haben.

Foto: dpa/Christoph Soeder

Zunehmend mehr Senioren entscheiden sich (nochmals) für eine Ehe. Doch was spricht - außer der Liebe - für den Weg zum Standesamt? Und was für eine "wilde Ehe"?

Verlust der bisherigen Hinterbliebenenrente: Viele Ältere sind Witwen oder Witwer und beziehen eine Hinterbliebenenrente. Bei einer erneuten Eheschließung verlieren sie diese ab dem Folgemonat.

Diesen Verlust versüßt die gesetzliche Rentenversicherung allerdings mit einer Abfindung in Höhe des 24-Fachen der in den letzten Monaten im Schnitt ausgezahlten Hinterbliebenenrente. Wer monatlich 1000 Euro erhalten hat, bekommt also 24 000 Euro. Wichtig: Die Abfindung muss beantragt werden.

Neue Hinterbliebenenrente: Die Hinterbliebenenrente kann aber auch ein Argument für eine (erneute) Eheschließung sein. Denn wenn einer der neuen Ehepartner stirbt, bekommt der Hinterbliebene einen Teil (55 Prozent) der Rente des Verstorbenen. Hat die neue Ehe kürzer als ein Jahr gedauert, zahlt die Rentenversicherung im Regelfall allerdings keine Rente. Denn sie vermutet "dass es der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat war, einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen". So steht es in Paragraf 242a des sechsten Sozialgesetzbuchs. Diese Vermutung kann allerdings widerlegt werden. Ist der Partner etwa durch Unfall gestorben, wird die Hinterbliebenenrente in der Regel auch nach kürzester Ehedauer gewährt.

Erbschaft: Wer heiratet, ist auch erbberechtigt. Nichteheliche Partnerschaften genießen erbrechtlich dagegen keinen besonderen Schutz. Ohne Testament oder Erbvertrag geht ein eheähnlicher Partner leer aus. Lebt der Lebensgefährte im Haus des Verstorbenen, muss er schlimmstenfalls sogar ausziehen, wenn die Erben dies verlangen. Verheirateten kann das meist nicht passieren. Zudem können sie aufgrund des für sie geltenden Freibetrags bis zu 500 000 Euro steuerfrei erben.

Vermögen für Kinder und Partner sichern: Wer nicht will, dass später das eigene Vermögen zumindest in großen Teilen den Kindern des neuen Partners zufällt, muss aufpassen. Sinnvoll kann es dann sein, "etwa dem überlebenden Ehegatten testamentarisch ein Nießbrauchsrecht am Nachlass zu vermachen, während die eigenen Kinder erben", erklärt Barbara Brauck-Hunger, Fachanwältin für Erbrecht in Geisenheim. Das Nießbrauchsrecht verschafft dem Ehepartner Erträge aus Vermögen - zum Beispiel Mieteinnahmen und Zinserträge -, aber nicht das Vermögen selbst. Es gibt auch andere Varianten. Wer sowohl seinen neuen Ehepartner als auch seine Kinder erbrechtlich absichern möchte, sollte sich von einem Fachanwalt beraten lassen.

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