Fehler in der Abrechnung Gasrechnung genau prüfen

Berlin · Auf Gasabrechnungen schleichen sich schnell Fehler ein. Ein genauer darauf Blick kann sich daher lohnen. Was Verbraucher jetzt wissen müssen.

Vermutlich haben viele Haushalte die aktuelle Jahres­abrechnung ohne große Kontrolle zur Kenntnis genommen. Das sollte sich jetzt ändern, warnen Verbraucher­zentralen.

Vermutlich haben viele Haushalte die aktuelle Jahres­abrechnung ohne große Kontrolle zur Kenntnis genommen. Das sollte sich jetzt ändern, warnen Verbraucher­zentralen.

Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Teuer wird es für alle, die mit Gas heizen oder Wasser erhitzen, auf jeden Fall. Das zeigt sich entweder schnell in hohen Abschlagszahlungen oder verspätet in der Jahresabrechnung. Vermutlich haben viele Haushalte die Jahresabrechnung ohne große Kontrolle zur Kenntnis genommen. Das sollte sich jetzt ändern. Denn die Bescheide würden immer wieder für Ärger sorgen, wie die Verbraucherzentrale Niedersachsen (VZ) feststellt. Sie hat gleich mehrere Fehlerquellen gefunden.

Zunächst sollten Kunden verschiedene Angaben auf der Rechnung überprüfen. Stimmen der Name, die Kunden- und die Zählernummer mit den Daten in ihrem Liefervertrag überein. „Gerade in Mehrfamilienhäusern kommt es häufiger zu Verwechslungen“, erklären die Verbraucherschützer. Der nächste Blick richtet sich auf die Rechnungssumme selbst. Dabei werden von den Gesamtkosten die bereits geleisteten Abschlagszahlungen abgezogen. Das Ergebnis lässt sich leicht nachrechnen.

Zahlendreher als Fehlerquelle

Eine Fehlerquelle ist der Abrechnungszeitraum. Anfang und Ende müssen korrekt sein. Auch wird der jeweilige Zählerstand zu beiden Terminen angegeben. Die Differenz aus diesen beiden Werten ist der Verbrauch. „Eine der häufigsten Ursachen für fehlerhafte Rechnungen sind falsche Angaben zum Stand des Strom- oder Gaszählers“, erläutert die VZ. Das können zum Beispiel Zahlendreher beim Zählerstand sein. Falsche Angaben wirken sich schnell stark auf die Höhe der Rechnung aus.

Der Preis selbst setzt sich in der Regel aus einem festen Grundpreis und einem vom Verbrauch abhängigen Arbeitspreis zusammen. Der Arbeitspreis spiegelt die Kosten für eine Kilowattstunde (kWh) Energie wider. Oft findet sich auf der Gasrechnung nur eine Verbrauchsangabe im Kubikmeter Gas. Dann steht Kunden eine kleine Rechenoperation bevor. Zur Prüfung der Rechnung sollten sie die Kubikmeter in kWh umrechnen. Das ist nicht schwer. Wer nur grob wissen will, ob die Rechnung stimmt, multipliziert die Kubikmeter mit dem Faktor zehn. Will man es genau wissen, multipliziert man die Kubikmeterangabe mit dem Brennwert und der Zustandszahl (z-Zahl). Beide Werte sind auf der Rechnung ebenfalls angegeben. Sollte dies nicht der Fall sein, können beide Werte beim Gasanbieter erfragt werden.

Ein prüfender Blick fällt schließlich noch auf den Gaspreis, der mit der Angabe im Liefervertrag übereinstimmen muss. Zuletzt sollte auch darauf geachtet werden, ob vereinbarte Boni auch kostenmindernd berücksichtigt worden sind. Bei Unstimmigkeiten raten Verbraucherschützer, sich so bald wie möglich an den Gasanbieter zu wenden und um eine Berichtigung der Rechnung zu bitten. 

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