Firmen sollen Geschäftsgeheimnisse besser schützen können

Brüssel · Unternehmen in Europa sollen leichter ihre Geschäftsgeheimnisse schützen können. Gerichte könnten nach einem Vorschlag der EU-Kommission bestohlenen Firmen künftig besser zu ihrem Recht verhelfen, zum Beispiel durch einen Verkaufsstopp für unlautere Konkurrenten.

 Der Diebstahl von Geschäftsgeheimnissen beschäftigt die EU-Gremien. Foto: Tobias Kleinschmidt

Der Diebstahl von Geschäftsgeheimnissen beschäftigt die EU-Gremien. Foto: Tobias Kleinschmidt

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Das schlug die Brüsseler Behörde am Donnerstag vor. Die Pläne brauchen die Zustimmung der EU-Staaten und des Europaparlaments.

Bei sensiblen Informationen kann es zum Beispiel um Kundendaten gehen, um Rezepturen für Lebensmittel oder um Angaben zum Herstellungsprozess. Eine Definition fehlt laut EU-Kommission aber in einigen Ländern, darunter Deutschland.

Werden die Pläne Wirklichkeit, könnten die Gerichte auch leichter Verkaufs- oder Importstopps für Waren bewirken, die aus Diebstahl entstanden sind. Die EU-Kommission macht aber nur Vorschläge für den Umgang mit Informations-Diebstahl in zivilrechtlichen Verfahren. Um eine strafrechtliche Verfolgung geht es dabei nicht.

Derzeit seien die Regelungen in Europa zu unterschiedlich und zum Teil nicht ausreichend, moniert die EU-Kommission. So müssten betroffene Firmen zum Beispiel in einem Land vor Gericht öffentlich das gestohlene Geschäftsgeheimnis beschreiben - was das Problem nur noch verschlimmern würde.

Offenbar sind immer mehr Firmen von ungewollten Zugriffen betroffen: Ein Viertel aller Unternehmen in der EU meldete einer Untersuchung zufolge im laufenden Jahr einen Informationsdiebstahl - gegenüber einem knappen Fünftel im Vorjahr. Innerhalb der vergangenen zehn Jahre wurde laut einer anderen Studie ein Fünftel aller Firmen in Europa zumindest einmal Opfer eines versuchten Diebstahls von Geschäftsgeheimnissen.

Insbesondere mittelständische Betriebe litten unter solchen Angriffen, erklärte die EU-Kommission. "Sie setzen in stärkerem Maße als größere Unternehmen auf Geschäftsgeheimnisse", teilte EU-Industriekommissar Antonio Tajani mit. "Zum Teil liegt dies an den Kosten einer Patenterteilung und des Schutzes vor Verletzungen ihrer Rechte."

Im Gegensatz zu patentierten Produkten sind Geschäftsgeheimnisse nicht per se juristisch geschützt. "Nachbauten sind erlaubt", erklärte ein EU-Experte. Andere Regeln müssten aber für Diebstahl oder Veruntreuung gelten.

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