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Gender-Pay-Gap: Gehalt vergleichen statt verhandeln?

Ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgericht in Erfurt könnte nun für mehr Lohngerechtigkeit zwischen den Geschlechtern sorgen. Es entschied kürzlich im Fall zugunsten einer Dresdnerin, die zeitweise monatlich 1000 Euro weniger verdiente als ein kurz zuvor eingestellter männlicher Kollege mit gleichen Verantwortlichkeiten und Befugnissen. Eine Frau habe Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, wenn der Arbeitgeber männlichen Kollegen aufgrund des Geschlechts ein höheres Entgelt zahlt, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts. Das klingt nach einer guten Nachricht für Arbeitnehmerinnen. Doch viele dürften sich nun erstmal die Frage stellen: Was verdienen meine männlichen Kollegen eigentlich - und wie kann ich das herausfinden? Die gute Nachricht: Dafür gibt es einen offiziellen Weg, zumindest in größeren Unternehmen. Hat der Betrieb mehr als 200 Mitarbeiter, so kann man Auskunftsansprüche geltend machen. Der Arbeitgeber ist auf Anfrage nämlich verpflichtet, den Medianwert der Gehälter des anderen Geschlechts im gleichen oder einem gleichwertigen Job mitzuteilen. Hat ein Unternehmen weniger als 200 Mitarbeiter, besteht der individuelle Auskunftsanspruch nicht. Dann bleibe den Arbeitnehmerinnen allerdings noch ein Gang zum Betriebsrat. In der Folge einer Beschwerde kann dieser sich nämlich über eventuelle Gehaltsunterschiede kundig machen.

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