Kärcher-Betriebsrat setzt sich gegen IG Metall zur Wehr

Stuttgart · Der Betriebsrat des Reinigungsspezialisten Kärcher setzt sich gegen die Gewerkschaft IG Metall zur Wehr. "Seit 78 Jahren haben wir mit Gewerkschaften nichts am Hut", sagte Gesamtbetriebsratschef Hans-Jörg Ziegler bei einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht in Stuttgart (Az: 22BV 13/13).

 Das Logo des Reinigungsmaschinenherstellers Kärcher. Foto: Marijan Murat

Das Logo des Reinigungsmaschinenherstellers Kärcher. Foto: Marijan Murat

Foto: DPA

Die Gewerkschaft will das Betriebsratsgremium am Stammsitz des Unternehmens in Winnenden per Gerichtsentscheid auflösen lassen, weil es zu wenige Betriebsversammlungen einberuft. Im Gesetz sind vier pro Jahr vorgeschrieben, Kärcher hält nur eine Betriebsversammlung ab. Daneben würden Mitarbeiter über Aushänge, Intranet und Abteilungsversammlungen informiert, erklärt der Betriebsrat.

"Es geht um etwas anderes", sagte Ziegler. Die Gewerkschaft wolle in dem Familienbetrieb an Einfluss gewinnen. Es habe nie den Wunsch aus der Belegschaft gegeben, mehrere Betriebsversammlung abzuhalten. Nicht nur die Geschäftsführung, auch der Gesellschafter Johannes Kärcher, der Sohn des Unternehmensgründers, habe ein offenes Ohr für die Belange der Mitarbeiter.

Ob das dem Gericht ausreicht, ist dennoch fraglich: "Informationen durch andere Kanäle wiegen nicht die Betriebsversammlung auf", stellte der Richter am Montag fest.

Bei der IG Metall räumt man offen ein, dass es auch darum geht, mehr bei Kärcher mitzureden. Der Hersteller von Staubsaugern und Hochdruckreinigern ist bislang nicht an den Tarifvertrag gebunden. "Wir wollen Kontakt zu dem Unternehmen herstellen", sagte der örtliche IG-Metall-Bevollmächtigte Matthias Fuchs.

Bei Kärcher beobachtet man das mit Argusaugen. Geschäftsführer Hartmut Jenner sagte, seit Beginn des Verfahrens habe er eine Flut von E-Mails erhalten. "Die Mitarbeiter wehren sich."

Der Richter forderte den Kärcher-Betriebsrat am Montag vergeblich auf, sich in einer Erklärung zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu verpflichten. "Sie kommen in ein schwieriges Fahrwasser", warnte er die Arbeitnehmervertreter. Einigen sich die Parteien nicht, wird das Verfahren nach der Prognose des Richters vermutlich in weiteren Instanzen ausgetragen. Der nächste Termin in Stuttgart wird voraussichtlich für Ende Juni angesetzt.

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Mitteilung IG Metall

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