Jahresbericht des Bundeskartellamts Kartellamt hat Unternehmen in der Pandemie gestützt

Bonn · Für das Bundeskartellamt in haben sich in den vergangenen Monaten die Arbeitsschwerpunkte ein wenig verlagert. Die Wettbewerbshüter haben Unternehmen in der Pandemie gestützt.

 Ein Amazon-Mitarbeiter trägt ein Paket. Das Bundeskartellamt untersucht, ob der Konzern die Preissetzung seiner Marktplatz-Händler beeinflusst.

Ein Amazon-Mitarbeiter trägt ein Paket. Das Bundeskartellamt untersucht, ob der Konzern die Preissetzung seiner Marktplatz-Händler beeinflusst.

Foto: dpa/Sebastian Kahnert

Auch für das Bundeskartellamt in Bonn haben die vergangenen Monate unter dem Eindruck der Corona-Pandemie gestanden. Bei der Vorstellung des Jahresberichts 2019, die das Amt am Mittwoch ins Internet verlegt hatte, berichtete Präsident Andreas Mundt, wie sich die Arbeitsschwerpunkte der Wettbewerbshüter ein wenig verlagert haben.

„Ich will nicht sagen, wir waren großzügig“, erklärte Mundt mit Blick auf die vielen Unternehmen aus allen Branchen, die wegen Liefer- und Lagerengpässen während des Lockdowns neue Kooperationen eingehen wollten und vorsichtshalber beim Kartellamt vorfühlten, ob sie Probleme mit dem Kartellrecht bekämen. „Wir haben Hinweise gegeben, was gilt und was nicht“, sagte Mundt. In keinem Fall habe man deshalb Bußgelder verhängen müssen (siehe Infokasten).

Mundt hob hervor, dass das Kartellrecht, anders als die Regulierung, flexibel genug sei, um auf Krisen reagieren zu können. Corona sei ein „echter externer Schock“ für die Wirtschaft gewesen, und es sei richtig, dass die Regierungen stabilisierend mit ihren Unterstützungsmaßnahmen wirkten. „Der Staat kann in so einer Krise nicht ausschließlich Zuschauer sein.“ Die Hilfen müssten aber verhältnismäßig und befristet sein.

Im ersten Halbjahr gingen beim Kartellamt 20 Prozent weniger Anzeigen für Unternehmensfusionen ein als im Vorjahreszeitraum. Er rechne aber damit, dass diese Zahl auch krisenbedingt wieder anziehen wird: „Wir haben bereits Anzeigen dafür, dass wir zahlreiche Übernahmen von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sehen werden“, erklärte Mundt.

Verfahren gegen Amazon

Als „absoluten Schwerpunkt“ des Kartellamtes bezeichnete Mundt die Kontrolle der Marktmacht der US-Techgiganten. 2019 hatte seine Behörde ein Verfahren gegen Amazon abgeschlossen, das die Geschäftsbedingungen für Dritthändler, die auf der Marktplatz-Plattform des Online-Händlers verkaufen,  weltweit verbessert hat. Mundt sieht darin ein Beispiel, wie Entscheidungen nationaler Wettbewerbshüter über die eigenen Grenzen hinaus ausstrahlen können.

Ein anderes Verfahren, das noch gegen Amazon läuft, ist die Untersuchung des Systems von Preiskontrolle bei Marktplatz-Händlern. Auf die Frage, ob niedrige Preise nicht eine gute Sache für Verbraucher seien, sagte Mundt, hohe Preise könnten auch ihr Gutes haben, weil sie anderen Anbietern den Markteintritt ermöglichten. Preisüberwachung sei allenfalls eine Sache des Staates. Als Beispiele nannte er Entscheidungen des Bundeskartellamtes zu den  Berliner Wasserpreisen, den Preisen für Heizstrom und Fernwärme. Gleichwohl sei man bei der Übernahme von Air Berlin durch die Lufthansa nicht eingeschritten, als zeitweise die Flugticketpreise in die Höhe schnellten.

Untersuchung zu Online-Bewertungen

Mundt kündigte bald einen Abschlussbericht zur Untersuchung von Online-Bewertungen an, wo das Kartellamt mehr Verantwortung von den Plattformen verlangt. Als großen Erfolg  bewertete er den Beschluss des Bundesgerichtshofs zum Datenschutz bei Facebook. Im Eilverfahren hatte Karlsruhe dem Kartellamt im Juni Recht gegeben, das dem sozialen Netzwerk untersagt hatte, ohne die Zustimmung der Nutzer Datensammlungen auf verschiedenen Websites vorzunehmen. Das Hauptverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf, das Facebook mit seiner Beschwerde angestrengt hatte, findet im November statt.

Schließlich verteidigte Mundt die Übernahme des Rangierlokomotiven-Herstellers Vossloh durch einen chinesischen Konzern. Das Kartellamt habe sich sehr genau die finanzielle Marktmacht, den möglichen Abfluss von Knowhow und die Gefahr von Dumpingpreisen durch ein Staatsunternehmen wie CRRC angeschaut. Man habe die Genehmigung erlassen, weil es bei Rangierlokomotiven genügend Wettbewerb gebe. Bei diesem Verfahren sei aber eine „Blaupause“ für künftige Fälle unter Beteiligung von Staatsunternehmen erarbeitet worden.

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