Kommentar zu Online-Hauptversammlungen Lästiger Pflichttermin
Meinung · Einmal im Jahr müssen Aktiengesellschaften Rechenschaft vor ihren Anteilseignern ablegen – an Online-Hauptversammlungen gibt es jedoch Kritik. Zu Recht, findet Brigitte Scholtes.

Stühle stehen in einer Halle für die Teilnehmer einer Hauptversammlung bereit.
Foto: dpa/Martin SchuttDie jährliche Hauptversammlung sollte einer der wichtigsten Termine im Kalender von Aktiengesellschaften sein. Einmal im Jahr müssen sie vor ihren Anteilseignern Rechenschaft für das abgelaufene Geschäftsjahr ablegen und wichtige Beschlüsse von ihnen genehmigen lassen. Da kommt es oft zu kritischen Nachfragen, zu Diskussion auch über Details, die eine solche Versammlung arg in die Länge ziehen können. Deshalb sind Hauptversammlung für viele der Vorstände ein unangenehmer Pflichttermin. Das dürfte einer der wesentlichen Gründe dafür sein, dass auch in diesem Jahr viele der Konzerne sich wieder für eine reine Online-Hauptversammlung entschieden haben, obwohl inzwischen auch wieder eine Präsenzveranstaltung erlaubt ist. Doch eine Hauptversammlung rein im virtuellen Raum ist zum einen kostengünstiger, und sie lässt sich viel besser steuern. Zudem ist das Risiko von Verfahrensfehlern, die einige Aktionäre etwa bei der Deutschen Bank zum Anlass für zahlreiche Klagen gegen die Gültigkeit der Hauptversammlungsbeschlüsse genommen haben, viel geringer.