Kommentar zu Online-Hauptversammlungen Lästiger Pflichttermin

Meinung · Einmal im Jahr müssen Aktiengesellschaften Rechenschaft vor ihren Anteilseignern ablegen – an Online-Hauptversammlungen gibt es jedoch Kritik. Zu Recht, findet Brigitte Scholtes.

Stühle stehen in einer Halle für die Teilnehmer einer Hauptversammlung bereit.

Stühle stehen in einer Halle für die Teilnehmer einer Hauptversammlung bereit.

Foto: dpa/Martin Schutt