Überraschende Wende Landgericht Bonn verkürzt Cum-Ex-Prozess wegen Corona-Krise

Bonn · Angesichts der Coronavirus-Krise nimmt der erste Strafprozess um Cum-Ex-Deals in Bonn eine überraschende Wendung: Vier von fünf Banken sind künftig nicht mehr Teil davon. Um die Begleichung ihrer Steuerschulden sollen sie jedoch nicht herumkommen.

 Zwei Angeklagte zusammen mit ihren Verteidigern im Landgericht Bonn auf der Anklagebank (Aufnahme aus Januar 2020).

Zwei Angeklagte zusammen mit ihren Verteidigern im Landgericht Bonn auf der Anklagebank (Aufnahme aus Januar 2020).

Foto: dpa/Oliver Berg

Angesichts der Verschärfung der Coronavirus-Krise hat das Landgericht Bonn den laufenden Cum-Ex-Prozess abgekürzt. Anders als bisher geplant werde man auf die sogenannte Einziehungsbeteiligung von vier von fünf im Prozess vertretenen Banken verzichten, teilte das Gericht am Montag mit. Ausgenommen davon ist die M. M. Warburg, die weiterhin im Zuge des Verfahrens zur Kasse gebeten werden dürfte. Die Bank war in besonders hohem Maße in die angeklagten Geschäfte involviert.

Unabhängig davon hatte M. M. Warburg zuvor bereits angekündigt, Gespräche mit dem Fiskus zu führen und ihre Schulden begleichen zu wollen.

In dem im September gestarteten ersten Strafprozess zu Cum-Ex-Steuerdeals (Aktenzeichen 62 KLs 1/19) sind zwei britische Ex-Aktienhändler angeklagt, denen 33 Fälle besonders schwerer Steuerhinterziehung und ein Versuch im Zeitraum von 2006 bis 2011 vorgeworfen werden. Sie sollen damit einen Steuerschaden von 447,5 Millionen Euro mitverursacht haben. Bislang waren M. M. Warburg und vier andere Finanzinstitute als Einziehungsbeteiligte in das Verfahren involviert - die Banken machten bei den Geschäften mit.

Durch etliche neue Beweisanträge der Vertreter der Banken würde sich der Prozess noch extrem in die Länge ziehen, argumentierte das Gericht. Außerdem hätten die beiden Angeklagten zugesichert, bis zum Ende des Verfahrens in Deutschland zu bleiben. Angesichts der Coronavirus-Epidemie müsse der Prozess zu einem schnellen Abschluss gebracht werden. Eine „mehrwöchige Verzögerung des ansonsten kurzfristig möglichen Verfahrensabschlusses“ hielt das Gericht für „unangemessen“. In einem solchen Fall ist es erlaubt, von der Einziehung im Rahmen des Strafprozesses abzusehen. Die Beweisaufnahme im Blick auf die Schuld der Angeklagten sei so gut wie abgeschlossen. Es könne noch in dieser Woche ein Urteil fallen, sagte ein Sprecher.

Das Gericht ließ in der zentralen Frage des Prozesses seine Haltung bereits mehrmals durchblicken: Die Richter sehen Cum-Ex-Deals in der angeklagten Form als Straftat an. Man habe die grundsätzliche Strafbarkeit der Geschäfte schon damit ausgedrückt, dass man das Strafverfahren überhaupt eröffnet habe, erklärte der Vorsitzende Richter Roland Zickler im Dezember. Durch komplizierte Transaktionen ließen sich Aktienhändler bei den Cum-Ex-Deals vom Fiskus Steuern mehrfach erstatten, die gar nicht zuvor gezahlt worden waren.

Angesichts weiterer Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft und Rückforderungen seitens der Finanzbehörden sieht das Gericht keine Gefahr, dass die Banken durch die jüngste Entscheidung darum herumkommen, ihre Steuerschulden zu begleichen. Im Raum stehen nach Angaben des Gerichts insgesamt mehr als 220 Millionen Euro.

(dpa)
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