Prozess um Sal. Oppenheim Neustart mit angezogener Handbremse

KÖLN · Die Aktenberge hinter den Richtern sind gewachsen, dafür war das Blitzlichtgewitter der Fotografen bei der Neuauflage des Oppenheim-Prozesses nicht ganz so hell wie beim Prozessauftakt Ende Februar. Wie damals ging es in dem spektakulären Verfahren gegen die ehemalige Spitze des Bankhauses Sal. Oppenheim und den Immobilienentwickler Josef Esch auch am Donnerstag um Formfragen. Noch nicht einmal die inzwischen um einen Komplex erweiterte Anklage wurde verlesen.

 Richterin Sabine Grobecker eröffnete mit ihren Kollegen vor dem Kölner Landgericht den Sal.-Oppenheim-Prozess.

Richterin Sabine Grobecker eröffnete mit ihren Kollegen vor dem Kölner Landgericht den Sal.-Oppenheim-Prozess.

Foto: Meisenberg

Erneut erhoben die Verteidiger eine Besetzungsrüge und stellten damit die Besetzung der 16. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts unter Leitung von Sabine Grobecker in Frage. Dabei geht es um das Grundrecht auf den "gesetzlichen Richter". Im Kern kritisieren die Verteidiger, dass die Verteilung der Wirtschaftsstrafsachen auf die Kammern von der Staatsanwaltschaft steuerbar sei. Einen entsprechenden Schriftsatz von über 200 Seiten hatte die Verteidigung Eschs in der vergangenen Woche eingereicht.

Anders als Ende Februar moniert sie jetzt auch die Besetzung der Schöffen. Die Verteidigung der anderen Angeklagten hatte sich anschließend ganz oder teilweise angeschlossen.

In einer rund 40 Seiten langen Stellungnahme, die verlesen wurde, legte Landgerichtspräsident Helmut Zerbes dar, dass er die Rüge für unbegründet hält. Als "konstruiert und akademisch" bewertete er etwa den Vorwurf, die Staatsanwaltschaft könne Einfluss auf die Verteilung der Kammern nehmen, er verwies auf mögliche Missverständnisse der Verteidigung und nannte den Abdruck der kompletten Schöffenliste des Landgerichts im Schriftsatz "ungehörig". Das sei entgegen der Absprachen erfolgt, heißt es in Zerbes Stellungnahme. Die Verteidiger haben bis Montag Zeit zu einer Stellungnahme, bis Mittwoch will die Kammer über die Rüge entscheiden. Es gilt als wahrscheinlich, dass sie sie abweisen wird, wie sie bereits die erste Rüge hinsichtlich der Besetzung der Kammer weitgehend abgewiesen hatte. Lediglich der Posten des Ergänzungsrichters sei nicht ganz vorschriftsmäßig besetzt worden, hieß es damals. Deshalb war der Prozess bis gestern ausgesetzt worden.

Angeklagt sind neben Esch die vier früher persönlich haftenden Bank-Gesellschafter Matthias Graf von Krockow, Christopher Freiherr von Oppenheim, Dieter Pfundt und Friedrich Carl Janssen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen schwere Untreue beziehungsweise Beihilfe dazu vor. Sie sollen laut Staatsanwaltschaft die Bank mit drei Immobiliengeschäften um rund 145 Millionen Euro geschädigt haben. Außerdem sollen sie infolge unzulässig riskanter Kredite einen Schaden von 460 Millionen Euro verursacht haben.

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