Lebensmittel Ratgeber der Verbraucherzentralen zeigt Tricksereien auf

FRANKFURT · Erdbeerdrinks ohne Erdbeeren: Bei der Aufmachung von Lebensmitteln in Supermärkten wird trotz anhaltender Kritik weiterhin kräftig gelogen.

Bunte Verpackungen sollen Verbraucher zum Kauf von Lebensmitteln animieren.

Bunte Verpackungen sollen Verbraucher zum Kauf von Lebensmitteln animieren.

Foto: DPA

"Es gibt Erdbeerdrinks ohne Erdbeeren, Thai Chef Ente ohne Ente", beklagt die Chefin der hessischen Verbraucherzentrale, Jutta Gelbrich, unter deren Regie das Internetportal Lebensmittelklarheit Kundenbeschwerden nachgeht.

Auch zwei Jahre nach dem Start des Portals haben die Marketingabteilungen der Industrie offenkundig nicht umgedacht. "Es wird viel getrickst, viel getäuscht", stellt Gerd Billen vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) fest. Dafür sorge der harte Wettbewerb in der Branche. Das Hauptproblem seien jedoch gesetzliche Regulierungslücken. So dürfen Würstchen zum Beispiel als Kalbfleischwiener angepriesen werden, obgleich viel mehr Schweinefleisch als Kalbfleisch enthalten ist. Rechtlich ist das zulässig. Trotzdem fühlen sich viele Kunden getäuscht. deshalb fordert Billen klarere Regelungen für die Kennzeichnung.

Die umstrittenen Bezeichnungen werden von der Lebensmittelbuch-Kommission festgelegt. 24 Mitglieder zählt die Runde. Je ein Viertel der Fachleute stellen die Wirtschaft, Verbraucherschützer, Lebensmittelkontrolleure sowie die Wissenschaft. Doch Änderungen können nur beschlossen werden, wenn mehr als 75 Prozent der Mitglieder dafür sind. Laut vzbv kann die Wirtschaft missliebige Regelungen blockieren. Der Verband fordert eine Reform der Kommission. Sie müsse eigenständig den Verbraucherwillen ermitteln und das Lebensmittelbuch mit einfacher Mehrheit ändern können.

Die Hitliste der Täuschungen beginnt mit den Namen der Produkte. Wohlklingende Namen wie "Crispy Chicken" verheißen knusprigen Hühnergenuss. Die tatsächliche Verkehrsbezeichnung, "Hähnchenfleisch zusammengefügt, paniert" findet sich erst bei genauer Betrachtung auf der Rückseite. "Das müsste auf der Vorderseite stehen", verlangt Billen.

Auf Platz zwei der Ärgernisse steht die Kennzeichnung der für Wurst oder Käse verwendeten Tierarten. Rang drei nimmt die Kluft zwischen schönen Bildern auf der Verpackung und den tatsächlichen Inhaltsstoffen ein. Ein Trick besteht zum Beispiel in der Abbildung toll aussehender Früchte mit dem kleinen Hinweis "Serviervorschlag". In diesem Fall müssen gezeigte hochwertige Zutaten gar nicht drin sein. Auch hier hilft nur ein genauer Blick auf die Zutatenliste auf der Rückseite der Verpackung. Dort stehen die Mengenangaben des tatsächlichen Inhalts.

Auch nicht angegebener Alkohol in Lebensmitteln sorgt bei den Kunden für Ärger. Geringe Mengen in Erdbeerkonfitüre oder Salatdressing oder Lachsfilet in Soße müssen auf der Verpackung nicht erwähnt werden. Höhere Anteile finden sich in der Zutatenliste wieder. In der Top Ten der Verbraucherklagen geht es vielfach auch um täuschende Bezeichnungen. Die Werbung mit einer regionalen Herkunft ist oft ebenso irreführend wie die Rezeptangaben.

Ratgeber zum Thema

Mit einem neuen Ratgeber der Verbraucherzentralen sollen die Kunden Tricks kennen - und vermeiden lernen. Auf gut 190 Seiten werden die wichtigsten Ratschläge zusammengefasst. "Lebensmittel-Lügen - Wie die Food-Branche trickst und tarnt" lautet der Titel des 9,90 Euro kostenden Buches. Es kann telefonisch unter der Nummer 0211 3809 555 oder im Internet unter der Adresse www.vz-ratgeber.de bestellt werden.

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