Flughafen Köln/Bonn Anwohner klagen: Bauliche Erweiterung sei nicht rechtens
KÖLN/BONN · Der Flughafen Köln/Bonn ist "in seiner heutigen Konfiguration ein luftverkehrsrechtlicher Schwarzbau" - das sagen vier Anwohner aus Siegburg und Lohmar, die gemeinsam Klage gegen das nordrhein-westfälische Verkehrsministerium beim NRW-Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster eingereicht haben (Aktenzeichen: 20D16/14.AK). Das OVG bestätigte, dass die Klage am 23. Januar eingegangen sei und sich in der Zulässigkeitsprüfung befinde.
Einer der Kläger ist kurioserweise ein fünf Monate alter Säugling, der mit seinen Eltern rund 5,5 Kilometer vom Rollfeld des Flughafens entfernt in Siegburg-Stallberg wohnt. Für ihn macht die Klage ein "Recht auf gesundes Aufwachsen-Können" geltend und verweist darauf, dass laut Studien Fluglärm "eine hochsignifikante Beeinträchtigung geistiger Funktionen" zur Folge habe.
Die Anwohner hatten zuvor einen Antrag ans Ministerium gestellt, ein Nachtflugverbot anzuordnen, welcher abgelehnt worden sei mit der Begründung, sie seien "zur Duldung des Fluglärms verpflichtet". Diese Begründung bezieht sich laut Hans-Peter Vierhaus, dem Berliner Fachanwalt für Verwaltungsrecht, der die Klage ausgearbeitet hat, auf die Planfeststellung für den Flughafen Köln/Bonn.
Die jedoch bezeichnet Vierhaus, der für eine Stellungnahme nicht erreichbar war, als "gesetzlich fingiert" und beruft sich auf eine sogenannte Übergangsregelung im Luftverkehrsgesetz aus dem Jahr 1998: Durch sie wurden Flugplätze, die zum Stichtag 31. Dezember 1958 bereits "angelegt" waren, rückwirkend planfestgestellt.
Vierhaus will in der 150 Seiten umfassenden Klageschrift anhand der luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsakten nachgewiesen haben, dass der Flughafen die Voraussetzungen für diese Regelung "gerade nicht erfüllt". Zum Stichtag sei der Flughafen lediglich vorläufig genehmigt gewesen und habe "noch nicht die damals geltenden genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Flugbetrieb" erfüllt.
Die entsprechenden Bescheide des Wirtschaftsministeriums seien nachweislich erst am 3. Januar 1969 und am 16. März 1961 ergangen. Darüber hinaus sei die "große Bahn" am Flughafen nicht so errichtet worden, wie es seinerzeit im Ausbauplan vom Februar 1958 niedergelegt worden war.
Laut Vierhaus weisen die Kläger "minutiös" nach, dass die Geschichte des Flughafens Köln/Bonn die Geschichte einer "kontinuierlichen baulichen Erweiterung" sei, und dass "zu keinem Zeitpunkt der vergangenen fünfeinhalb Jahrzehnte ... Anwohner und Öffentlichkeit beteiligt oder eine Umweltverträglichkeitsprüfung" durchgeführt worden sei.
Dem Flughafen Köln/Bonn liegt die Klage noch nicht vor. Der Airport geht aber laut Sprecher Walter Römer davon aus, dass es darin um Fragen geht, "die bereits höchstrichterlich entschieden wurden. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich hinreichend mit der Frage der fiktiven Planfeststellung befasst und deren Rechtmäßigkeit bestätigt", sagte Römer, der erneut auf die von Privatpersonen gemeinsam mit den Städten Siegburg und Lohmar erhobene Klage auf Nachtflugverbot aus dem Jahr 2012 verweist. Diese wurde damals zurückgewiesen.
Das Landesverkehrsministerium äußerte sich auf GA-Anfrage mit Hinweis auf das laufende Verfahren nicht zu der Klage. Es werde sie prüfen und dem Gericht eine entsprechende Stellungnahme übermitteln.
Beschwerde bei der EU-Kommission
Die Klage der Flughafenanwohner beim OVG Münster wird von den Städten Siegburg und Lohmar "im Rahmen des Vorgehens gegen den Nachtflugbetrieb am Flughafen Köln/Bonn" unterstützt. Das teilten beide Städte gestern mit. "Erforderlichenfalls wird eine höchst- und verfassungsgerichtliche Klärung herbeigeführt", heißt es.
Zudem lassen Siegburg und Lohmar eine Beschwerde bei der EU-Kommission wegen "Verletzung der UVP-Richtlinie durch das 11. ÄndG LuftVG von 1998" vorbereiten: Klägeranwalt Hans-Peter Vierhaus und Europarechtler Christian Callies wollen nachweisen, dass die Übergangsregelung im Luftverkehrsgesetz den Flughafen Köln/Bonn gezielt von der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung entbunden hat.