Arbeitsrecht Das müssen Arbeitnehmer im Homeoffice beachten

Interview | Bonn · Der Arbeitsrechtler Thomas Wilrich, der an der Bonner Uni studiert hat, sieht Führungskräfte und Beschäftigte gleichermaßen in der Pflicht, Unfälle zu vermeiden. Das gelte auch im Homeoffice. Mit Blick auf Arbeitnehmer sagt er: Gehorsamspflicht hat ihre Grenzen.

 Symbolbild.

Symbolbild.

Foto: dpa/Sina Schuldt

Wer im Homeoffice oder bei mobiler Arbeit etwa im Zug einen Unfall hat, der ist als Arbeitnehmer seit 2021 versichert. Aber die Tücke liegt im Detail, erklärt der Rechtsexperte Thomas Wilrich am Rande der Arbeitssicherheitsfachtagung „Potsdamer Dialog“ der Unfallversicherung Bund und Bahn im Gespräch mit Martin Wein. Dabei tragen auch Vorgesetzte Verantwortung, selbst dann, wenn sie nicht schriftliche Weisungen gegeben haben.