Behörde hegt Verdacht auf Kölsch-Kartell

KÖLN/BONN · Beamte des Bundeskartellamts sind am Donnerstag mit Durchsuchungen in fünf Kölsch-Brauereien und in einer Privatwohnung dem Verdacht auf Preisabsprachen unter Kölsch-Brauern nachgegangen. Das bestätigte ein Sprecher der Bonner Behörde auf Anfrage dieser Zeitung.

Im Visier der Kartellwächter: Auch die Gaffel-Brauerei bekam am Donnerstag Besuch.

Im Visier der Kartellwächter: Auch die Gaffel-Brauerei bekam am Donnerstag Besuch.

Foto: pa/dpa

25 Kartellwächter und 15 Mitarbeiter von Kriminalpolizei und Steuerfahndung waren den Angaben zufolge im Einsatz. Die Brauereien sollen auch vertrauliche Unternehmensdaten ausgetauscht haben, sagte der Sprecher. Das Bundeskartellamt gehe einem Anfangsverdacht nach, der jetzt aufgeklärt werden solle.

Weitere Angaben machte der Sprecher mit Hinweis auf das laufende Verfahren unterdessen nicht.

Ermittler seien am Morgen gekommen und bis zum Nachmittag geblieben, bestätigte Gaffel-Mehrheitseigner Heinrich Becker. Er zeigte sich überrascht von der Aktion. Die Ermittler hätten Unterlagen mitgenommen.

Auch in der Früh-Brauerei wurden Beamte des Kartellamts und der Kriminalpolizei mit einem Durchsuchungsbeschluss vorstellig, wie Früh-Gesellschafter Alexander Rolff dieser Zeitung bestätigte. Rolff sagte, er sei von der Durchsuchung überrascht worden. Den Vorwurf der Preisabsprache unter Kölsch-Brauern bezeichnete er als haltlos.

Gaffel ist die Nummer zwei unter den Kölsch-Brauereien. Früh gilt dem Absatz nach als viertgrößter Kölsch-Brauer. Nummer eins ist Reissdorf. Hier war Donenrstagnachmittag niemand für eine Stellungnahme zu erreichen.

Wichtige Aufgabe des Bundeskartellamtes ist es, zu verhindern, dass der Wettbewerb auf dem Markt eingeschränkt wird etwa dadurch, dass Unternehmen sich absprechen, zu welchen Preisen sie ihre Produkte anbieten wollen oder untereinander den Markt so aufteilen, um sich keinen Wettbewerb zu machen.

Die Bonner Behörde kann empfindliche Strafen verhängen, die sich unter anderem nach dem Umsatz orientieren, der im Zusammenhang mit der Zuwiderhandlung erzielt wurde, und der Dauer der Absprache.

Kooperiert ein Kartellmitglied mit der Wettbewerbsbehörde und hilft bei der Aufklärung gibt es Rabatt bis hin zum Straferlass. Wiederholungstäter bekommen eine erhöhte Strafe.

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