Bewährungsstrafe für Medien-Tenor-Chef

Das Landgericht Bonn verurteilte den 45-jährigen Unternehmer wegen Untreue in elf Fällen. sein Geständnis und die Bereitschaft zur Schadenswiedergutmachung strafmildernd aus.

Bewährungsstrafe für Medien-Tenor-Chef
Foto: dpa

Bonn. Am Ende wirkte sich sein Geständnis und die Bereitschaft zur Schadenswiedergutmachung strafmildernd aus:

Der Chef und Gründer der Firma Medien Tenor, der mit mehreren seiner Gesellschaften Pleite ging und wegen Untreue in 150 Fällen, betrügerischen Bankrotts, Insolvenzverschleppung und Vorenthaltens von Arbeitnehmeranteilen für die Sozialversicherung und die Pensionskasse vor dem Bonner Landgericht landete, kommt mit einer Bewährungsstrafe von 22 Monaten davon.

Nach monatelangem Prozess verurteilte ihn die Wirtschaftskammer nur noch wegen Untreue in elf Fällen.

Die von dem 45-Jährigen bereits vor Jahrzehnten entwickelte Geschäftsidee kam gleich gut an: Seine Firma Medien Tenor analysiert den Inhalt meinungsbestimmender Medien auf Inhalte und unter dem Gesichtspunkt:

Wer zitiert wen, wer ist in aller Munde? Die Presse veröffentlichte regelmäßig die Ergebnisse und die Ranking-Liste der angeblich am meisten zitierten Medien.

Doch dann geriet der 45-Jährige nicht nur in den Ruf, Daten zu manipulieren, sondern auch in den Verdacht, zum Nachteil seiner Mitarbeiter und der Gesellschaften Gelder zu veruntreuen.

Schließlich wurde er angeklagt, und ihm wurde vorgeworfen, ein Firmengeflecht unter leicht veränderten Namen in verschiedenen Ländern gegründet und dabei stets strafrechtlich relevante Scherbenhaufen hinterlassen zu haben.

Er selbst soll trotzdem nicht zu kurz gekommen sein: Er ließ sich laut Anklage von Auftraggebern das Geld auf Auslandskonten zahlen, zu denen nur er Zugang hatte - im Fall einer großen Versicherung elf Mal. Und allein dafür wird er nun bestraft.

Da es aber laut Gericht seine eigenen Firmen waren, die er plünderte, und er sich nun bereit erklärte, noch 25 000 Euro in die Insolvenzmasse einzuzahlen, von der mehr als 50 Prozent zur Deckung der Gläubigerforderungen zur Verfügung steht, entschloss sich das Gericht, ihm Bewährung zu geben.

Sollte das Geld nicht reichen, um für alle Beschäftigten die ausstehenden Sozialbeiträge zu bezahlen, muss er die Differenz begleichen. Tut er das alles nicht, muss er die Strafe verbüßen. Von einem Firmensitz in der Schweiz führt der 45-Jährige die Geschäfte weiter.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Der Party-Professor
Wissenschaftler in Bonn Der Party-Professor
Zum Thema
Aus dem Ressort